Page 114 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 23. Bericht    112 Tz. 149 Tz. 150 Die Kommission erkennt keine neuen Umschichtungen im KEF-Verfahren aus der Freien Mit- arbeit und der Arbeitnehmerüberlassung an. Die von der Kommission erwartete Abbaurate in Höhe von 0,5 % p.a. der besetzten Stellen wird von der ARD und mit Einschränkungen auch vom Deutschlandradio realisiert. Das ZDF hat diese Zielwerte nur unter Einbeziehung der Freien Mitarbeit erbracht und wird seine Anstrengungen erhöhen müssen, um den mit dem 22. Bericht festgelegten Abbaupfad bei den besetzten Stellen einzuhalten. Zum 23. Bericht haben die Anstalten erneut Personalkonzepte vorgelegt. Deutlich wird die erhebliche natürliche Fluktuation im Personalkörper der Anstalten durch Altersabgänge bis 2030. Diese ermöglicht die Anpassung an veränderte Unternehmens- und Betriebskonzepte, eine eigenverantwortliche Steuerung der arbeitsrechtlichen Risiken aus Freier Mitarbeit und die sozialverträgliche Umsetzung von Personaleinsparungen. Die Kommission hatte die Erwartung an die Anstalten ausgesprochen, geeignete Maßnahmen im Nachgang zum Gutachten über das Vergütungsniveau der Anstalten zu formulieren und umzusetzen. Die Kommission würdigt die bereits eingeleiteten Maßnahmen. Sie sieht zugleich, dass die Maßnahmen ein laufender Prozess sind. Der im 22. Bericht vorgenommene Wirtschaftlichkeitsabschlag bleibt bestehen. In diesem Kapitel prüft die Kommission die Anmeldungen der Anstalten zum Personalauf- wand ohne Altersversorgung. Dabei handelt es sich um den Aufwand für aktiv Beschäftigte, der in den Wirtschaftsplänen als Personalaufwand ausgewiesen ist. Hinsichtlich der Methodik wird auf die Ausführungen im 22. Bericht, Tz. 127 verwiesen. Den Aufwand für die Altersversorgung behandelt die Kommission gesondert in Kapitel 5.3.2, Tzn. 185 ff. Die Entwicklung des Personalaufwands im KEF-Verfahren ist von zwei Faktoren abhängig: zum einen von der allgemeinen Steigerungsrate und zum anderen von der Zahl der besetzten Stellen. Dabei erfasst die allgemeine Steigerungsrate nicht nur die tariflichen Steigerungen, sondern auch Stufensteigerungen und Veränderungen der Stellenstruktur. Bei der Festlegung dieser Rate dient der Kommission die Entwicklung der Personalausgaben der Länder je Beschäftigtem als Orientierung. Sie ergänzt diese um qualitative Plausibilisierungen. Mit der Festlegung der Steigerungsrate trifft die Kommission keine Aussagen zur tatsächlichen Höhe von Tarifsteigerungen im Gesamtzeitraum oder in einzelnen Jahren. Im 22. Bericht wurde für die Jahre 2021 bis 2024 die angemeldete Steigerungsrate von 2,5 % im Ergebnis anerkannt. Für diesen Bericht melden die Anstalten wieder eine Steigerungsrate von 2,5 % (Deutschlandradio: 2,7 %) an. Die Kommission sieht die angemeldete Steigerungs- rate am oberen Ende des Spektrums, hält jedoch nach Überprüfung an den Annahmen des 22. Berichts fest. Der Zuwachs des Personalaufwands pro VZÄ entspricht damit der Entwick- lung bei den Ländern. 


































































































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