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22. Bericht | Kapitel 4 Leistungsbericht
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wirklichkeit im Telemedienbereich entsprechen. Dies haben die Anstalten für den 23. Bericht in Aussicht gestellt.
3.2 Kosten für Telemedien
Die Kosten für Telemedien steigen seit Jahren kontinuierlich und sind im Bestandsbedarf enthalten. Die Kommission ermittelt die Telemedienkosten anhand einer mit den Anstalten erarbeiteten Methodik. Kostensteigerungen sind vor allem auf eine Ausweitung des Ange- bots, eine Steigerung der angebotenen Bildqualität (UHD) sowie auf einen höheren Verbrei- tungsaufwand aufgrund steigender Nutzungszahlen zurückzuführen.
Die Bereitstellungskosten umfassen dabei – anders als die Verbreitungskosten – auch interne Kosten, u.a. für installierte Technik, den laufenden Betriebsaufwand und Personalaufwand oder für Systemadministration und Wartung.
Die Werte der programmbezogenen GSEA werden beim jeweiligen Federführer ausgewiesen. Die Zahlen der ARD enthalten die Telemedienangebote des KiKA. Das ZDF erfasst die Online- und Videotextangebote von 3sat und Phoenix. Die Kosten für Barrierefreiheit und Videotext sind in den genannten Kosten enthalten.
Die geplanten Gesamtkosten für Telemedien von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE betra- gen 2021 bis 2024 1.371,1 Mio. €. Dies sind 233,2 Mio. € mehr als 2017 bis 2020 (+20 %). Von diesen Kosten entfallen 986,9 Mio. € auf die ARD, 296,5 Mio. € auf das ZDF, 42,1 Mio. € auf Deutschlandradio und 45,6 Mio. € auf ARTE.
Im Vergleich der einzelnen Anstalten steigen die Kosten von 2017 bis 2020 zu 2021 bis 2024 (ohne Barrierefreiheit) bei der ARD um 149,7 Mio. € (+19 %), beim ZDF um 61,1 Mio. €
(+29 %), beim Deutschlandradio um 8,4 Mio. € (+25 %) und bei ARTE um 4,7 Mio. € (+11 %).
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