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Leistungsbericht Kapitel 4 | 22. Bericht
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Only“). Die Änderung des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags und der Verweildauer im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertag tragen dem Rechnung.
Auch der Bereich Barrierefreiheit mit Untertitelung, Audiodeskription und Gebärdensprache von Fernsehbeiträgen sowie Videotext werden den Telemedien zugerechnet.
Das Angebot in der ARDMediathek wird kontinuierlich erweitert. Die Dachdomain ard.de bündelt nunmehr im elektronischen Portal ARD Online die gemeinschaftlichen Telemedienan- gebote der ARD. Inhalte aller Landesrundfunkanstalten sowie von One, tagesschau24, Phoenix und ARD-alpha sind bereits integriert. Durch die Aufteilung der Inhalte in Genres, Channel und Themenrubriken werden die digitalen Angebote zudem leichter auf ndbar. Es besteht die Möglichkeit, persönliche Einstellungen zu nutzen; personalisierte Empfehlungen werden entwickelt. Auch der Online-Auftritt von KiKA (kika.de) hat sich zu einem einheitlichen Portal mit dem Schwerpunkt auf Videos gewandelt.
Die Webseite zdf.de und die Mediathek des ZDF wurden 2016 zu einem einheitlichen An- gebot unter zdf.de weiterentwickelt. Das Online-Angebot hat sich weitgehend zu einem Video-Portal gewandelt. Navigiert wird nunmehr anhand von Genres. Die Startseite beinhal- tet zwölf Rubriken mit etwa 35.000 Videos. Die Kultur-Rubrik wurde erheblich ausgebaut. Es besteht die Möglichkeit, durch Personalisierung die Darstellung der Mediathek den Interessen der Nutzer anzupassen.
Auch das Deutschlandradio sowie der ARDHörfunk bieten eine Audiothek mit Livestreams und ersteres ein Archiv aller Programme.
Bei dem im Oktober 2016 gestarteten Jungen Angebot von ARD und ZDF (funk) handelt es sich per De nition gemäß § 11g RStV um ein eigenständiges Angebot (s. Kap. 12.3 – Partner und Spartenprogramme), welches nicht unter den Begriff der Telemedien fällt. Da funk jedoch ausschließlich online verbreitet wird, werden Kennzahlen zur programmlichen Leistung auch in diesem Kapitel aufgeführt.
Die Kommission dokumentiert das Angebot und die Nutzung von Online-Angeboten seit
dem 17. Bericht, wobei es mehrfach zu Änderungen der Erhebungsinstrumente gekommen ist. Bereits im 20. Bericht (dort Tz. 42) stellte die Kommission fest, dass immer neue Anwen- dungen und Nutzungsmöglichkeiten es erforderlich machten, neue Erhebungsinstrumente zu erarbeiten. Den Anstalten ist es bisher dennoch nicht gelungen, umfassende, aussagekräftige, einheitliche und vergleichbare Kennzahlen zu erheben. Zeitreihenvergleiche oder Vergleiche der Anstalten untereinander sind daher nicht möglich.
In gemeinsamen Gesprächen zwischen der Kommission und den Anstalten wurde festge- halten, dass für eine Leistungsbetrachtung zukünftig am Produkt ausgerichtete spezi sche Leistungskennzahlen dargelegt werden. Dieser Prozess ist mit der Einführung der AGF- Videomessung eingeleitet, jedoch aufgrund der Komplexität des Messverfahrens noch nicht abgeschlossen. Perspektivisch sollen die Darstellungen der Leistungsdaten der Angebots-