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22. Bericht
Glossar
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL):
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für die Arbeitnehmer des öffentlichen Diens- tes. Die Kommission zieht die Versorgungsregelungen der VBL als Vergleichsmaßstab für die Versorgungssysteme der Rundfunkanstalten heran.
Versorgungsniveau:
Verhältnis der Rente aus der betrieblichen Altersversorgung zum letzten Gehalt.
Versorgungstarifvertrag 2015 (VTV2015):
Das ZDF hat 2018 einen Tarifvertrag über eine Neuregelung der Altersversorgung abgeschlos- sen, der sich in den zentralen Punkten am BTVA orientiert.
Versorgungstarifvertrag alt (TVA/VO, VTValt/neu):
Die alten Versorgungstarifverträge garantierten überwiegend ein bestimmtes Niveau der Gesamtversorgung einschließlich der gesetzlichen Rente. Es gab sog. Auffülleffekte: Ein- schnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung führten zu Erhöhungen bei der betrieblichen Altersversorgung. Um diese Zusatzbelastung zu vermeiden, wurde der Grundsatztarifvertrag zur Änderung der alten Versorgungstarifverträge abgeschlossen.
Versorgungstarifvertrag neu (VTV, VTV94):
Die neuen Versorgungstarifverträge (VTV, VTV94) haben die Versorgungstarifverträge alt (TVA/VO, VTValt/neu) abgelöst. Wesentliche Inhalte der neuen Tarifverträge waren die Abkehr von der Gesamtversorgung und die Absenkung des Leistungsniveaus. Die neuen Regelungen galten im Wesentlichen für seit 1993 eingestellte Beschäftigte.
Versorgungswerk der Presse (VdP):
Versorgungseinrichtung der Kommunikations- und Medienbranche mit Sitz in Stuttgart.
Video Views:
Die Zahl der Sichtungen von Online-Videos.
Visit:
Kategorie für die Onlinenutzung. Registriert wird der Besuch einer Webseite in einem be- stimmten Zeitraum. Dabei wird jeder Nutzer (nach IP-Adresse) nur einmal gezählt, unabhän- gig davon, wie oft die Webseite in diesem Zeitraum besucht wurde.
Vollzeitäquivalente (VZÄ) bzw. englisch full­time equivalent (FTE):
Ist eine Maßgröße, mit der Mitarbeiterkapazitäten vergleichbar gemacht werden. Dabei wer- den Teilzeitarbeitsverhältnisse in Vollzeitkapazitäten umgerechnet: Die Beschäftigungsdauer wird als Anteil an den durchschnittlichen Beschäftigungsstunden einer Vollzeitkraft ausge- drückt. So ergeben zwei Halbtagsbeschäftigte eine VZÄ (2 x 0,5).
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