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22. Bericht
Glossar
Sponsoring:
Jeder Beitrag „zur direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person oder Personenvereinigung, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern“, vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 9 RStV.
Sportgroßereignis:
Eine Sportveranstaltung von internationaler Bedeutung und mit hohem Zuschauerinteresse. Die Übertragung ist in der Regel mit hohen Rechtekosten verbunden. Eine Aufzählung dieser Großereignisse  ndet sich in § 4 Abs. 2 RStV.
Stellenbesetzungsgrad:
Anteil der besetzten Stellen an den gesamten Planstellen (in %).
Tarifvertrag:
Der Tarifvertrag regelt die Rechte und P ichten der Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern) und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können (§ 1 Abs. 1 TVG).
Tarifvertragsgesetz (TVG):
Legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen fest. § 12a TVG bildet eine wichtige Grundlage für die Beschäftigung von regelmäßig eingesetzten freien Mitarbeitern.
Terrestrische Programmverteilung:
Ausstrahlung über Sendeanlagen, die auf Türmen oder Bergen stehen.
Time Average:
Die durchschnittliche Verweildauer bei Abrufen von Online-Videos.
TVA/VO:
s. Versorgungstarifvertrag alt (TVA/VO, VTValt/neu).
TVG:
s. Tarifvertragsgesetz (TVG).
Übergangsbeitrag:
Für nicht private Rundfunkteilnehmer, die auf Verlangen bis zum 31. Dezember 2012 keine beitragsrelevanten Tatsachen gemeldet haben, haben die Anstalten einen Übergangsbeitrag festgelegt. Er basiert auf der zuletzt bezahlten Rundfunkgebühr (§ 14 Abs. 4 RBStV).
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