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22. Bericht | Kapitel 2 Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten
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2.2 Bedarfsanmeldung des ZDF
Das ZDF sieht sich bei seiner Anmeldung vor der Herausforderung, eine belastbare Balance zwischen  nanziellen Restriktionen und programmlichen Perspektiven zu  nden. Bei den Auf- wendungen und Ausgaben seien keine neuen Entwicklungsprojekte sowie kein Mehrbedarf für programmliche Weiterentwicklungen berücksichtigt worden. Das bedeute auch, dass das ZDF den gesonderten Finanzbedarf für die Digitalisierung durch Umschichtungen aus dem Be- stand decke. Im Personalbereich seien die zusätzlich ergriffenen kostendämpfenden Maßnah- men wie niedrige Vergütungsabschlüsse und Wiederbesetzungssperren berücksichtigt. Ferner erläutert das ZDF, dass sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsbefrei- ung von Nebenwohnungen sowie mit dem zwischenzeitlich erfolgten Vergleich mit den gro- ßen Kabelnetzbetreibern zusätzliche  nanzielle Belastungen ergeben hätten. Diese seien in den bisherigen Finanzplanungen nicht enthalten gewesen. Darüber hinaus sei der festgestell- te Finanzbedarf des ZDF in der laufenden Periode auch aus der „Sonderrücklage I“  nanziert worden. Die sog. Sonderrücklage II stehe noch in vollem Umfang zur Verfügung. Außerdem habe man die mit den Strukturprojekten verbundenen Einsparungen in das Zahlenwerk der Finanzvorschau eingearbeitet.
Im Rahmen der regulären Aufwandsplanung werde der Programmaufwand mit einer Stei- gerungsrate von jährlich 2,49 % fortgeschrieben. Die Rate für den Sachaufwand betrage
2,0 % p.a., die für den Personalaufwand jährlich 2,5 %. Die Steigerung des Personalaufwands liege deutlich unter den letzten Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst der Länder. Im Personal- bereich habe das ZDF zunächst die an den Einsparvorgaben der Kommission orientierten sehr restriktiven Werte angesetzt. Die restriktive Planung werde durch einen Erhöhungseffekt aus der gebotenen Übernahme freier Mitarbeiter in feste Anstellungsverhältnisse ergänzt, der sich im Programmaufwand bzw. Sachaufwand mit einer entsprechenden Reduktion niederschlage.
Die vom ZDF für 2021 bis 2024 angemeldeten  nanzbedarfswirksamen Aufwendungen und Erträge ergeben sich aus Tabelle 5. Die unveränderte Anerkennung des angemeldeten Finanz- bedarfs des ZDF entspräche einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 60 Cent.
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