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22. Bericht | Kapitel 2 Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten
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2.1 Bedarfsanmeldung der ARD
Die ARD weist in ihrer Anmeldung darauf hin, dass der bis 2020 strikt eingehaltene Sparkurs zu einer verantwortungsbewussten Anmeldung beitrage. Darüber hinaus setze die ARD mit der Anmeldung wesentliche Forderungen der Kommission um. Im angemeldeten Finanzbe- darf seien ferner die im Rahmen der ARD-Strukturreform zugesagten zusätzlichen Einsparun- gen von rund 311 Mio. € bis Ende 2024 berücksichtigt. Für die Kabeleinspeiseentgelte habe die ARD teilweise die sog. Sonderrücklage II zweckgebunden entsprechend der Begründung zum Rundfunk nanzierungsstaatsvertrag verwendet. Ein weiteres Beispiel für die verantwor- tungsbewusste Anmeldung sei die beim Personalaufwand zugrunde gelegte Steigerungsrate von 2,5 % p.a., die deutlich unter den jüngsten Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes der Länder liege. Der Programmaufwand sei an die programmspezi sche Teuerung von
2,49 % p.a. angelehnt. Für die Herausforderungen der Digitalisierung melde die ARD keinen gesonderten Finanzbedarf an. Neue digitale Angebote würden ohne zusätzlichen Aufwand ausschließlich durch Umschichtungen geschaffen. Möglich sei dies nur aufgrund hoher Kosten- disziplin und einer Vielzahl anstaltsindividueller Einsparungen. Auch den Personalabbau setze der ARD-Verbund konsequent fort. Bis 2024 würden die Landesrundfunkanstalten weitere
390 Stellen (2 %) streichen und damit den Vorgaben der Kommission entsprechen.
Der ungedeckte Finanzbedarf – und damit ein Rückschluss auf die künftige Beitragshöhe – sei zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht seriös zu benennen, da auf der Einnahmeseite zuverlässi- ge Aussagen noch nicht möglich seien. So sei etwa unklar, welche Einnahmeausfälle das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Befreiung von Nebenwohnungen mit sich bringe. Außer- dem müssten die Ergebnisse aus der Bearbeitung des Abgleichs von rund 75 Mio. Meldedaten aus dem Jahr 2018 noch abgearbeitet werden. In diesem Rahmen werde die Ertragsplanung deshalb weiter aktualisiert werden (s. dazu Tz. 403 ff.).
Die von der ARD für 2021 bis 2024 angemeldeten nanzbedarfswirksamen Aufwendungen und Erträge ergeben sich aus Tabelle 4. Die unveränderte Anerkennung des angemeldeten Finanzbedarfs der ARD entspräche einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 1,05 €. Im Laufe des Verfahrens hat die ARD ihre Eigenmittelanmeldung auf die Ist-Werte 2018 aktua- lisiert und den angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf entsprechend um 10,2 Mio. € erhöht (s. auch Kap. 8, Tab. 187 f.).
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