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22. Bericht | Kapitel 2 Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten
Tz. 10
einen ungedeckten Finanzbedarf von 64,9 Mio. € aus.1 In Abweichung zu der Darstellung in früheren Berichten der Kommission wird dieser Fehlbetrag je zur Hälfte bereits dem angemel- deten Finanzbedarf von ARD und ZDF zugeordnet.
Tab. 2 Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio 2021 bis 2024
(in Mio. €)
Bedarfsanmeldungen der Anstalten
Angemeldete liquiditätswirksame Erträge
davon: Erträge aus Rundfunkbeiträgen Angemeldeter Finanzbedarf1
Verfügbare Mittel laut Anmeldung2 (Überschuss der Beitragsperiode 20172020)
davon: Anrechenbare Eigenmittel3
davon: Sonderrücklage II Beitragsmehrerträge 2017-20205
ARD
25.014,1
21.917,9
-27.990,0
1.107,3
999,0
108,3
ZDF
9.114,0
7.755,9
-10.314,8
137,5
26,04
111,5 (135,2)
DRadio
939,3
889,7
-1.083,4
40,5
25,1
15,4
Gesamt
35.067,5
30.563,5
-39.388,2
Laufender ungedeckter Finanzbedarf
2.975,9
1.200,8
144,1
4.320,7
1.285,3
1.050,1
1 Inkl. Fehlbetrag ARTE Deutschland (64,9 Mio. €).
2 Die in der Beitragsperiode 2013 bis 2016 infolge der Umstellung von dem Gebühren auf das Beitragsmodell gebildete
„Sonderrücklage Beitragsmehrerträge 20132016“ in Höhe von 1.525,9 Mio. € dient vollumfänglich der Deckung des
Finanzbedarfs in der laufenden Periode 2017 bis 2020 (s. 21. Bericht, Tz. 12 f.).
3 Werte per Ende 2020 und damit abweichend von dem zum Stichtag 31. Dezember 2018 festgestellten Betrag
von insgesamt 2.551,1 Mio. € in Kapitel 8.1. In den Jahren 2019 und 2020 werden demnach Eigenmittel in Höhe von
insgesamt 1.501,0 Mio. € verbraucht.
4 Das ZDF bringt aufgrund seiner in der Bilanz ausgewiesenen Gesamtergebnisrücklage bereits eigene Mittel in die
Finanzvorschau ein, weshalb der hier ausgewiesene Wert aufgrund der unterschiedlichen Erhebungssystematik nicht
mit dem der anderen Anstalten vergleichbar ist.
5 In der Beitragsperiode 2017 bis 2020 zu bildende Sonderrücklage aus den Mehrerträgen infolge der Nichtabsenkung
des Rundfunkbeitrags um monatlich 30 Cent (s. 21. Bericht, Tz. 13). Die ausgewiesenen Werte weichen von dem
im 21. Bericht festgestellten Gesamtbetrag von 531,7 Mio. € ab, was vor allem auf die teilweise Verwendung der „Sonderrücklage II“ bereits in der laufenden Periode durch die ARD für Kabeleinspeiseentgelte zurückzuführen ist. Beim ZDF stellt der Wert von 111,5 Mio. € das Ergebnis bis 2020 sowie die Entnahmen aus den „Sonderrücklagen I und II“ als Saldo dar. Die „Sonderrücklage II“ allein beläuft sich hier auf 135,2 Mio. €.
2. Angemeldete Aufwendungen und Erträge 2021 bis 2024
Im Einzelnen ergeben sich die für 2021 bis 2024 insgesamt angemeldeten nanzbedarfswirk- samen Aufwendungen und Erträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus Tabelle 3.
Die unveränderte Anerkennung des angemeldeten Finanzbedarfs entspräche einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 1,74 €. Aufgrund des in § 10 Abs. 1 RFinStV festgelegten Anteils der Landesmedienanstalten von 1,8989 % des Rundfunkbeitragsaufkommens ent ele auf diese ein Anteil von 3 Cent an der Beitragserhöhung. Insgesamt würde sich ein Rundfunk- beitrag von monatlich 19,24 € ergeben.
1 ARTE Deutschland hat im Laufe des Verfahrens seine Anmeldung aktualisiert und den angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf um 4,2 Mio. € auf 60,7 Mio. € reduziert (s.u. Abschn. 2.4).
Tz. 10
235,2 (258,9)
Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf
1.868,6
1.063,3
103,5
3.035,4
35