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Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten Kapitel 2 | 22. Bericht
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Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten
Die Rundfunkanstalten haben für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 3.035,4 Mio. € angemeldet. Davon entfällt auf die ARD ein Fehlbetrag von 1.868,6 Mio. €, das ZDF weist einen Fehlbetrag von 1.063,3 Mio. € aus, und das Deutschlandradio hat einen Fehlbetrag von 103,5 Mio. € angemeldet. In den Fehl­ beträgen von ARD und ZDF ist bereits der angemeldete ungedeckte Finanzbedarf von ARTE Deutschland in Höhe von 64,9 Mio. € je zur Hälfte enthalten.
Die unveränderte Anerkennung des angemeldeten ungedeckten Finanzbedarfs von
3.035,4 Mio. € entspräche einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 1,74 €, wovon 1,05 € auf die ARD, 60 Cent auf das ZDF, 6 Cent auf das Deutschlandradio und 3 Cent auf den Anteil der Landesmedienanstalten entfallen würden.
1. Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf 2021 bis 2024
Nach § 1 RFinStV haben ARD, ZDF und Deutschlandradio der Kommission alle zwei Jahre ihren Finanzbedarf zu melden. Die Bedarfsanmeldungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkan- stalten für den 22. Bericht wurden zum 30. April 2019 angefordert und sind der Kommission fristgerecht zugeleitet worden.
Nach Abschluss der laufenden Beitragsperiode 2017 bis 2020 beginnt der Planungszeitraum des 22. Berichts am 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2024. Die Planungen der Rundfunkanstalten basieren auf den Ist-Zahlen des Jahres 2017 (Deutschlandradio bereits Ist 2018), vorläu gen Ergebnissen für das Jahr 2018 und den Wirtschaftsplänen für das Jahr 2019. Als zusätzliche Information über die aktuelle Entwicklung haben die Rundfunkanstalten das Ist-Ergebnis 2018 nachgeliefert.
Die Herleitung des zum 30. April 2019 angemeldeten ungedeckten Finanzbedarfs von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist Tabelle 2 zu entnehmen. Für den Zeitraum 2021 bis 2024 hat die ARD einen ungedeckten Finanzbedarf von 1.868,6 Mio. € angemeldet. Das ZDF weist einen Fehlbetrag von 1.063,3 Mio. € und das Deutschlandradio einen ungedeckten Finanzbedarf von 103,5 Mio. € aus. Insgesamt haben die Rundfunkanstalten für die kommende Beitragsperiode einen ungedeckten Finanzbedarf von 3.035,4 Mio. € angemeldet.
Nach § 1 Abs. 2 RFinStV stellen die Bedarfsanmeldungen von ARD und ZDF den Finanzbedarf für den deutschen Anteil an der Finanzierung des Europäischen Fernsehkulturkanals ARTE gesondert dar. In diesem Zusammenhang gibt ARTE Deutschland regelmäßig eine eigene Bedarfsanmeldung ab. Die Anmeldung von ARTE für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 weist
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