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Kostentransparenz Kapitel 12 | 22. Bericht
Tz. 628
GSEA in der Rechtsform einer GmbH oder Stiftung (Beteiligungs-GSEA) sind als Beteiligung berücksichtigt.
Minderheitsbeteiligungen von ARD-Anstalten, ZDF und Deutschlandradio betrachtet die Kom- mission wegen ihrer untergeordneten wirtschaftlichen Bedeutung nicht näher.
2.2 Beteiligungen
2.2.1 Beteiligungsportfolio der Rundfunkanstalten
Die folgende Übersicht zeigt alle direkten und indirekten Beteiligungen der Rundfunkan- stalten, untergliedert nach den Kriterien der Stufen 1 bis 3 zum 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2017:
Tab. 217 Anzahl der Beteiligungen der Anstalten
Rundfunkanstalt 31.12. 2015 2017 2015 2017 2015 2017
Sämtliche Beteiligungen (Stufe 1)
Mehrheitsbeteiligungen (Stufe 2)
Wesentliche Beteiligungen (Stufe 3)
BR
1616141211
HR 5544--
MDR 1717161633
NDR 4036353446
RB 332211
RBB 5555--
SR 5533--
SWR 441111
WDR 3834232043
Gemeinsame GSEA-Beteiligungen der ARD
333322
ARD insgesamt
136
128
106
100
16
17
Tz. 629
Die Kommission hält es – trotz des leichten Rückgangs der Beteiligungen – weiter nachdrück- lich für erforderlich, dass die Anstalten sich – wie in den letzten Jahren teilweise geschehen – weiter um eine Verschlankung ihrer Beteiligungsstrukturen bemühen und die z.T. tiefe und kaum durchschaubare Verschachtelung weiter kritisch hinterfragen. Gleiches gilt auch für Entscheidungen bei nanzwirksamen Maßnahmen dahingehend, ob diese wirtschaftlicher über die Anstalt selbst oder über eine Beteiligungsgesellschaft erbracht werden können (vgl. zu diesem Themenkreis Tzn. 685 ff. – Sonderuntersuchung Wetterberichterstattung). Bei dem Bemühen um eine höhere Transparenz haben auch die Aufsichtsgremien der Anstalten und
ZDF 16
20 10 10 1 2
36 27 23 5 4
2 2 2 - -
Gemeinsame Beteiligungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio
37
Deutschlandradio 3
Summe
192
186
145
135
22
23
342