Page 342 - KEF 22. Bericht
P. 342

Kostentransparenz Kapitel 12 | 22. Bericht
Tz. 623
Tz. 624
2. Beteiligungen und GSEA
Das Beteiligungsportfolio der Rundfunkanstalten verringerte sich zum Jahresende 2017 – einschließlich aller Tochter- und Enkelgesellschaften und Beteiligungs-GSEA – von 192 Ende 2015 auf 186 Gesellschaften.
Der Bestand an Mehrheitsbeteiligungen (Beteiligung von mindestens 50 %) betrug Ende 2017 insgesamt 135 (145 Ende 2015). Die Mehrheitsbeteiligungen erzielten – ohne Anteile von Dritten – mit insgesamt 4.688 Mitarbeitern einen Umsatz von 1.690,2 Mio. € bei einer Bilanz- summe von 1.565,1 Mio. €.
Ende 2017 hielten die Anstalten Anteile an 23 Mehrheitsbeteiligungen (2015: 22) mit mindes­ tens 50 Mitarbeitern und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von mindestens 10 Mio. € (wesentliche Beteiligungen).
Die Rundfunkanstalten betreiben Ende 2017 44 GSEA (2015: 43) ohne eigene Rechtspersön­ lichkeit (darunter neun wesentliche GSEA).
2.1 Methodische Vorbemerkungen
Die Kommission untersucht Beteiligungen und Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA) bei den Rundfunkanstalten und den zentralen Beitragsservice insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Transparenz. Auf den DREFA Konzern und in einer Nachbetrach- tung auf den Bavaria Konzern geht sie wegen deren Bedeutung detaillierter ein.
2.1.1 Umsetzung staatsvertraglicher Regelungen für Beteiligungen
Seit Juni 2009 sind Rechte und P ichten der Rundfunkanstalten sowie Kontrollrechte der Auf- sichtsgremien und der Rechnungshöfe bezüglich der Beteiligungen staatsvertraglich umfas- send neu geregelt. Die entsprechenden Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag und die Um- setzung in den Rundfunkanstalten sind ausführlich im 17. Bericht (Tzn. 561 ff.) und – soweit relevant – in den Folgeberichten dargestellt. Die einzelnen internen und externen Berichts- p ichten sowie Prüfungen nach dem Rundfunkstaatsvertrag sind im 21. Bericht, Tzn. 535 ff. aufgeführt.
Soweit nachvollziehbar, sind alle Rundfunkanstalten den Berichtsp ichten regelkonform nach- gekommen.
2.1.2 Informationsgrundlagen zu den Beteiligungen
Der Kommission stehen neben den Beteiligungsberichten der Anstalten sowie den Prüfungs- berichten der Rechnungshöfe die angeforderten Jahres- und Konzernabschluss-Prüfungs-
Tz. 625
340


































































































   340   341   342   343   344