Page 254 - KEF 22. Bericht
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Mehr­ (+) Minder­ (­) Ertrag
-1,1
0,0
0,0
0,0
Summe 2017­2020
45,9
47,0
­1,1
Erträge
Kapitel 7 | 22. Bericht
Tab. 146
Jahr
Sponsoringerträge des ZDF 2017 bis 2020 (in Mio. €)
Vergleich der Anmeldung zum 22. Bericht mit der Feststellung des 21. Berichts
22. Bericht
angemeldet
21. Bericht
festgestellt
10,0
15,0
9,0
13,0
2017 8,9
2018 15,0
2019 9,0
2020 13,0
3. Sonstige Erträge
3.1 Finanzerträge
3.1.1 Regelmäßig wiederkehrende Finanzerträge
252
Tz. 445
Die Kommission erkennt die Anmeldungen der Anstalten für die Finanzerträge 2021 bis 2024 an. In der Summe belaufen sich diese auf 376,7 Mio. €. Hiervon entfallen auf die ARD 346,7 Mio. €, auf das ZDF 23,8 Mio. € und auf das Deutschlandradio 6,2 Mio. €. Im Jahres­ durchschnitt sind dies bei der ARD 86,7 Mio. €, beim ZDF 6,0 Mio. € und beim Deutschland- radio 1,6 Mio. €.
Bei der Feststellung der Finanzerträge im 22. Bericht hat die Kommission berücksichtigt, dass die EZB – entgegen der Kommunikation zum Zeitpunkt der Feststellungen im 21. Bericht – ihre Niedrigzinspolitik nahezu unverändert fortgeführt hat und beabsichtigt, diese zunächst unbefristet beizubehalten.
Die Wirkung zeigt sich auch beim Abgleich der Jahre 2017 bis 2020 zwischen dem 22. und dem 21. Bericht. Summarisch über alle Anstalten hinweg sinken die erzielten bzw. geplanten Finanzerträge um 115,4 Mio. €. Hierbei steht den Rückgängen bei der ARD um 110,4 Mio. € und beim ZDF um 6,1 Mio. € ein Anstieg beim Deutschlandradio um 1,1 Mio. € gegenüber.
Ein Vergleich der von den Anstalten zum 22. Bericht für die Jahre 2021 bis 2024 angemel­ deten Finanzerträge mit den Ist­/Planwerten für die Jahre 2017 bis 2020 zeigt saldiert eine Fortsetzung des Trends zu sinkenden Finanzerträgen um 94,1 Mio. €. Im Detail schlüsselt sich dieser Saldo auf in Rückgänge bei der ARD um 90,7 Mio. €, beim ZDF um 3,8 Mio. € und in einen Anstieg beim Deutschlandradio um 0,4 Mio. €.
Die Anstalten sind gehalten, disponible Liquidität Ertrag bringend anzulegen. Dabei dürfen sich die Anstalten nur innerhalb der Anlagerichtlinien bewegen, die von den zuständigen Gre- mien der einzelnen Anstalten zur Abwägung zwischen Anlagechancen und -risiken erlassen werden.


































































































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