Page 243 - KEF 22. Bericht
P. 243
22. Bericht | Kapitel 7 Erträge
Tz. 421
Tz. 422
Tz. 423
Tz. 424
2. Erträge aus Werbung und Sponsoring
Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 nanzbedarfswirksame Erträge der Anstalten aus Werbung von insgesamt 1.064,6 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 429,6 Mio. € und auf das ZDF 635,0 Mio. €. Die festgestellten Beträge liegen um 27,5 Mio. € über den Anmel dungen der Anstalten von insgesamt 1.037,1 Mio. €. Die Zuschätzung erfolgt bei der ARD.
Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 Sponsoringerträge der Anstalten von insgesamt 158,0 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 112,0 Mio. € und auf das ZDF 46,0 Mio. €. Die festgestellten Beträge liegen um 8,0 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten von insge samt 150,0 Mio. €. Von den Anpassungen entfallen auf die ARD 6,0 Mio. € und auf das ZDF 2,0 Mio. €.
Die Landesrundfunkanstalten der ARD und das ZDF dürfen innerhalb der gesetzlich geregelten Grenzen Erträge aus Werbung und Sponsoring erzielen. Diese Erträge tragen zur Deckung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten bei. Die ARD erwirtschaftet Erträge aus Werbung und Sponsoring sowohl in der Sparte Fernsehen wie auch in der Sparte Hörfunk. Da das ZDF kei-
nen Hörfunk betreibt, erzielt es derartige Erträge ausschließlich in der Sparte Fernsehen. Das Deutschlandradio ist werbefrei, so dass keine Erträge aus Werbung und Sponsoring anzumelden sind.
2.1 Werbung
Der Vergleich der Erträge aus Werbung von ARD und ZDF ist aufgrund unterschiedlicher Organisations- und Abrechnungsstrukturen zwischen ARD und ZDF nur eingeschränkt mög- lich. Dies beruht darauf, dass die nanzbedarfswirksam angemeldeten Erträge aus Werbung bei der ARD bereits um Aufwendungen der Werbegesellschaften im Zusammenhang mit Wer- beaktivitäten vermindert sind. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Eigenkosten der Werbegesellschaften (insbesondere Sach- und Personalkosten zur Leistungserbringung) sowie die von den Werbegesellschaften getragenen Kosten des Werberahmenprogramms. Das ZDF hingegen meldet die nahezu ungekürzten Nettowerbeumsätze als Ertrag aus Werbung an. Die zugehörigen Aufwendungen werden beim ZDF selbst ausgewiesen.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass sich die Werbegesellschaft des ZDF nicht in anderen Geschäftsfeldern betätigt. Dieser Unterschied wird bei der Analyse der Erträge aus Werbung dadurch bereinigt, dass die Kommission bei der ARD „Erträge aus sonstigen Ge- schäftsfeldern der Werbegesellschaften“ aus den Erträgen aus Werbung herausrechnet. Die Erträge aus sonstigen Geschäftsfeldern der Werbegesellschaften werden an anderer Stelle des Berichts erläutert (vgl. Tzn. 499 ff.).
Die Analyse der Werbeaktivitäten von ARD und ZDF erfolgt auf zwei Stufen:
Auf der ersten Stufe betrachtet die Kommission die Nettowerbeumsätze, die die Einnahmen der Anstalten aus Werbetätigkeiten darstellen. Diese Sichtweise dient der Transparenz, da sie
Tz. 421
Tz. 422
Tz. 423
Tz. 424
241