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2024: 219,7 Mio. €). Demgegenüber beträgt der Ertragsausfall durch Forderungsausfälle entsprechend der Anmeldung 2017 bis 2020 insgesamt 919,6 Mio. € (2017: 140,7 Mio. €; 2018: 335,7 Mio. €; 2019: 221,9 Mio. €; 2020: 221,3 Mio. €).
Da die Kommission gegenüber der Anmeldung der Anstalten für 2021 bis 2024 von einem höheren Bestand an beitragsp ichtigen Wohnungen sowie an Hotel­ und Gästezimmern, Kraftfahrzeugen und Einrichtungen ausgeht, rechnet die Kommission mit einem höheren Ertragsausfall durch Forderungsausfälle als die Anstalten.
Sonstige Ertragskomponenten sind die Erträge aus Beitragszahlerkontenbereinigung, der Wiedereinbuchung von Forderungen sowie der Au ösung von Wertberichtigungen. Für diese Ertragskomponenten ist von einem konstanten Verlauf auf dem Niveau von 2018 auszugehen.
Auf Basis des Mengengerüsts und unter Zugrundelegung des aktuellen Rundfunkbeitrags in Höhe von monatlich 17,50 € bzw. in bestimmten Fällen von monatlich 5,83 € ergibt sich das im Folgenden prognostizierte Beitragsaufkommen.
Die Kommission nimmt gegenüber den Anmeldungen der Anstalten für 2021 bis 2024 Zuschätzungen vor. Aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Ist-Zahlen und Prognosen stellt die Kommission um 536,0 Mio. € höhere Beitragserträge von insgesamt 31.099,5 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 22.302,3 Mio. €, auf das ZDF 7.891,9 Mio. € und auf das Deutsch- landradio 905,3 Mio. €. Im Jahresdurchschnitt sind dies bei der ARD 5.575,6 Mio. €, beim ZDF 1.973,0 Mio. € und beim Deutschlandradio 226,3 Mio. €. Von der Zuschätzung entfallen auf die ARD 384,3 Mio. €, auf das ZDF 136,1 Mio. € und auf das Deutschlandradio 15,6 Mio €.
1.3 Rück üsse (einschl. Vorabzuweisungen) aus dem Anteil der Landesmedienanstalten
Die Rück üsse sind nach moderatem Anstieg von 173,131 Mio. € in 2009 bis 2012 auf 177,422 Mio. € in 2013 bis 2016 aktuell auf 175,989 Mio. € für 2017 bis 2020 gesunken. Diese Tendenz wird sich mit prognostizierten 173,780 Mio. € für 2021 bis 2024 fortsetzen.
Die Rück üsse belaufen sich im Durchschnitt der letzten Perioden auf ca. 30 % des Finanzie­ rungsvolumens der Landesmedienanstalten, die 1,8989 % am Aufkommen aus dem Rund­ funkbeitrag erhalten.
Die Kommission erneuert ihren Vorschlag, den Anteil der Landesmedienanstalten am Rund­ funkbeitragsaufkommen zu überprüfen.
Die Landesmedienanstalten erhalten 1,8989 % aus dem Beitragsaufkommen. Aus diesem Anteil erhält jede Landesmedienanstalt zunächst einen Sockelbetrag. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Landesmedienanstalten im Verhältnis des Aufkommens aus dem Rund- funkbeitrag in ihren Ländern zu (§ 10 Abs. 1 RFinStV).
Erträge Kapitel 7 | 22. Bericht
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