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22. Bericht | Kapitel 7 Erträge
Tz. 409
Tz. 410
Tz. 411
Gegenüber der Anmeldung der Anstalten geht die Kommission für 2021 bis 2024 unter Berück- sichtigung zwischenzeitlich vorliegender Ist-Zahlen und Prognosen zum Wohnungsbestand, zu beitragsbefreiten Wohnungsinhabern, hier v.a. aufgrund von Arbeitslosigkeit sowie Neben- wohnungen, und zu Wohnungen, bei denen die Eintreibung der Beitragsforderung ruht, von einem höheren Bestand an beitragsp ichtigen Wohnungen aus. Der von der Kommission angenommene, um durchschnittlich rund 550.000 höhere Bestand an beitragsp ichtigen Woh- nungen führt zu einem Mehrertrag von rund 500 Mio. €. Hiervon entfallen rund 200 Mio. € auf eine von der Kommission erwartete geringere Anzahl befreiter Nebenwohnungen.
Bei den befreiten Nebenwohnungen gehen auf Basis der beobachtbaren Entwicklung 2018 und 2019 zwischenzeitlich auch die Anstalten von einem signi kant geringeren Bestand aus (vgl. Tz. 404). Insoweit besteht hier ein Konsens. Bei den Wohnungen, bei denen die Eintreibung der Beitragsforderung ruht, legt die Kommission einen konstanten Bestand auf dem Niveau von Ende 2018 zugrunde. Sie fordert die Anstalten auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, einen weiteren Anstieg der Anzahl an sog. ruhenden Wohnungen entgegenzuwirken.
Für den nicht privaten Bereich haben die Anstalten für 2021 bis 2024 folgende Bestandsent- wicklung zugrunde gelegt:
Tz. 409
Tab. 129 Erträge aus Rundfunkbeiträgen
Bestandsentwicklung nicht privater Bereich 2021 bis 2024 gemäß Anmeldung der Anstalten (in Tsd.)
Tz. 410
Jahr Betriebsstätten
2021 3.776,3
2022 3.782,6
2023 3.786,2
2024 3.788,4
Hotel und Kraftfahrzeuge Gästezimmer
1.080,1 4.576,4
1.084,8 4.597,0
1.088,6 4.613,4
1.091,6 4.626,6
Einrichtungen
180,8
182,2
183,4
184,3
Die Entwicklung der Betriebsstätten ist unter Berücksichtigung der Ist-Entwicklung der Betriebsstätten mit Übergangsbeiträgen seit 2017 vor dem Hintergrund der für 2019 zu erwartenden Entwicklung plausibel. Bei den Hotel- und Gästezimmern ist nach Auffassung der Kommission jedoch vor dem Hintergrund der Entwicklung seit 2017 für 2021 bis 2024 mit höheren Beständen als von den Anstalten angemeldet zu rechnen. Dies gilt auch für die Kraft- fahrzeuge. Bei den Einrichtungen rechnet die Kommission unter Betrachtung der Entwicklung seit 2017 für 2021 bis 2024 ebenfalls mit höheren Zuwächsen als von den Anstalten ange- meldet.
2018 wird mit 4,01 % die bisher höchste Forderungsausfallquote erreicht. Die hohe For- derungsausfallquote ist hauptsächlich auf eine veränderte Ermittlung zurückzuführen
(s. Tz. 397). Für die Planung der Forderungsausfälle 2021 bis 2024 legen die Anstalten eine nahezu gleichbleibende Forderungsausfallquote von rund 2,65 % zugrunde.
Der Ertragsausfall durch Forderungsausfälle beträgt entsprechend der Anmeldung 2021 bis 2024 insgesamt 880,0 Mio. € (2021: 220,4 Mio. €; 2022: 220,1 Mio. €; 2023: 219,8 Mio. €;
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