Page 238 - KEF 22. Bericht
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Tz. 407
1.2.2 Plan­Entwicklung der Erträge aus Beiträgen 2021 bis 2024
Für den privaten Bereich haben die Anstalten in der Anmeldung für 2021 bis 2024 folgende Entwicklung des Wohnungsbestands zugrunde gelegt:
Tab. 128 Erträge aus Rundfunkbeiträgen
Entwicklung des Wohnungsbestands 2021 bis 2024 gemäß Anmeldung der Anstalten (in Mio.)
Erträge Kapitel 7 | 22. Bericht
Jahr voller Beitrag
2021 34,6
2022 34,5
2023 34,5
2024 34,5
kein Beitrag Drittelbeitrag (Befreiung) (Ermäßigung)
3,8 0,4
3,9 0,4
3,9 0,4
3,9 0,4
kein Beitrag Gesamt (ruhend)
0,9 39,7
0,9 39,7
0,9 39,7
0,9 39,7
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Tz. 408
Die Anstalten haben bei ihrer Anmeldung der Erträge aus Rundfunkbeiträgen 2021 bis 2024 einen weiteren Meldedatenabgleich im Jahr 2022 berücksichtigt. Ohne diesen Meldedaten- abgleich kommt es nach den bisherigen Erfahrungen zu einer Erosion des beitragsp ichtigen Wohnungsbestands. Insbesondere sind hier folgende Fallkonstellationen zu nennen:
ƒ Wegzug des beim Beitragsservice angemeldeten Beitragsschuldners aus einer von mehreren Personen genutzten Wohnung,
ƒ Ableben des beim Beitragsservice angemeldeten Beitragsschuldners in einer von mehreren Personen genutzten Wohnung.
Die Anstalten weisen darauf hin, dass ohne Berücksichtigung eines Meldedatenabgleichs im Jahr 2022 die Beitragsplanung für 2021 bis 2024 aufgrund dieser Erosion geringer wäre. Dies wird am Beispiel des Meldedatenabgleichs 2018 erläutert. Dieser führte gemäß Evaluierungs- bericht der Länder vom 20. März 2019 zur Erfassung von 368 Tsd. zusätzlichen beitragsp ichti- gen Wohnungen. Hieraus ergibt sich rechnerisch ein jährliches Beitragsvolumen von 77 Mio. € (dies entspricht rund 17 Beitrags-Cent).
Es bleibt abzuwarten, ob eine den Bestimmungen des § 14 Abs. 9 und 9a RBStV entsprechen- de gesetzliche Grundlage für einen weiteren Meldedatenabgleich geschaffen wird.
Die Quote der befreiten und ermäßigten Wohnungen beträgt für 2021 bis 2024 demnach durchschnittlich 10,91 % (2021: 10,78 %; 2022: 10,89 %; 2023: 10,96 %; 2024: 11,01 %).
Der Ertragsausfall durch Befreiungen beläuft sich entsprechend der Anmeldung 2021 bis 2024 auf insgesamt 3.180,4 Mio. € (2021: 781,7 Mio. €; 2022: 792,7 Mio. €; 2023: 800,3 Mio. €; 2024: 805,7 Mio. €). Demgegenüber beträgt der Ertragsausfall durch Befreiungen entsprechend der Anmeldung 2017 bis 2020 insgesamt 2.612,5 Mio. € (2017: 582,5 Mio. €; 2018: 599,1 Mio. €; 2019: 681,0 Mio. €; 2020: 749,9 Mio. €).


































































































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