Page 216 - KEF 22. Bericht
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Bestandsbedarf | 6. Verstärkungsmittel Kapitel 5 | 22. Bericht
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Funkhaus Köln zum Ausgleich von Finanzierungsspitzen Kredite herangezogen werden müss- ten, wird Deutschlandradio nach Beteiligung seiner Gremien auch die zeitige Abstimmung mit der Kommission suchen.
6. Verstärkungsmittel
Einen als „allgemeine Verstärkungsmittel“ geltend gemachten Finanzbedarf der ARD- Anstalten in Höhe von 1,7 Mio. € erkennt die Kommission nicht an.
ZDF, Deutschlandradio und ARTE weisen in ihren Haushalts­ und Wirtschaftsplänen keine allgemeinen Verstärkungsmittel aus.
Die Rundfunkanstalten machen in ihren Mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen auf unter- schiedlichste Art und Weise für Positionen, die sie z.B. als „Verfügungsmittel“, „Projektmittel“ oder „Dispositionsfonds“ bezeichnen, einen Finanzbedarf geltend. Diese Positionen unter- sucht die Kommission unter dem Sammelbegriff „allgemeine Verstärkungsmittel“.
In den Ertrags- und Aufwandsvorschauen ausgewiesene Mittel der Haushalts- und Wirtschafts- pläne der Anstalten, die keinem spezi schen Aufwand konkret zugeordnet sind, werden nicht als Finanzbedarf anerkannt. Die Kommission geht in ständiger Entscheidungspraxis davon aus, dass Planungsrisiken bei bestimmten Vorhaben und Maßnahmen in der Unschärfe von Planzahlen bereits ausreichend berücksichtigt sind. Dies entspricht dem mit den Rundfunkan- stalten vereinbarten Verfahren (vgl. 13. Bericht, Tz. 154).
Danach können Verstärkungsmittel von 76.800 € aus dem „Dispositionsfonds des Intendan- ten“ und 1.617.000 € aus dem „Projektmitteltopf der Verwaltungsdirektion“ des WDR für die Jahre 2019 bis 2024 nicht anerkannt werden.


































































































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