Page 213 - KEF 22. Bericht
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22. Bericht | Kapitel 5 5. Investitionen | Bestandsbedarf
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Mit dem Neubau „Medienhaus der Zukunft“ will der RBB die nötige Infrastruktur für die multimediale Ausrichtung des RBB schaffen und zudem eine langfristige Lösung für die Raumsituation am Standort Berlin herbeiführen. Mit den Baumaßnahmen soll 2020 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für 2023 geplant.
Das Investitionsvolumen für das Bauprojekt beträgt 63,0 Mio. € und wird als Großinvestition angemeldet. Davon entfallen 2,2 Mio. € auf 2017 bis 2020 und 60,8 Mio. € auf 2021 bis 2024. Die technischen Investitionen mit einem Umfang von 17,0 Mio. € sind nicht Bestandteil der angemeldeten Großinvestition, sondern werden über den Bestandsbedarf der Investitionen angemeldet.
Zur Finanzierung ist vorgesehen, 25 Mio. € über den Zeitraum 2017 bis 2020 anzusparen und 45 Mio. € über eine Kreditaufnahme zu  nanzieren. Die verbleibenden 10 Mio. €  nanziert der RBB durch Einsparungen bei den regulären Investitionen und Instandhaltungen in 2021 bis 2024.
Das IIVF-Verfahrensheft sieht eine zweckgebundene Rücklage, die entsprechend die Eigen- mittel mindert, nicht vor. Daher hat der RBB seine Eigenmittel in der Anmeldung nicht gemin- dert.
Der SWR meldet zum 22. Bericht für 2017 bis 2020 Großinvestitionen von 54,7 Mio. € und für 2021 bis 2024 von 38,7 Mio. € an. Darüber hinaus sind bis 2017 Vorlaufkosten von 1,0 Mio. € angefallen. Die Großinvestitionen betreffen die beiden Maßnahmen „Neubau des Medienzen- trums am Standort Baden­Baden“ (56,7 Mio. €) und Maßnahmen zur „Standortentwicklung Funkhaus Mainz“ (37,7 Mio. €).
Die Großinvestition „Neubau Medienzentrum am Standort Baden-Baden“ hatte der SWR bereits zum 21. Bericht (Tz. 258) angemeldet. Das Vorhaben hat die Kommission damals als Pilotprojekt behandelt, da der SWR Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken am Standort Baden-Baden zur teilweisen Finanzierung des Neubaus verwenden wird.
Seit dem 22. Bericht ist es nunmehr allen Anstalten möglich, in Einzelfällen Großinvestitionen, welche die Dauer einer Beitragsperiode überschreiten und nicht den Kriterien für Entwick- lungsprojekte entsprechen, auch durch die Veräußerung von Anlagevermögen zu  nanzieren. Die Veräußerung des Anlagevermögens muss dabei in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Großinvestition stehen. Die Kommission ist frühzeitig in die Entscheidung einzubeziehen.
Mit dem Bau des „Medienzentrums am Standort Baden-Baden“ ist 2019 begonnen worden. Die Inbetriebnahme ist für 2022 geplant. Gegenüber der Anmeldung zum 21. Bericht haben sich die Investitionen 2017 bis 2020 von 32,7 Mio. € auf 38,3 Mio. € erhöht. Für 2021 bis 2022 meldet der SWR 17,4 Mio. € an. Darüber hinaus sind bis 2017 Vorlaufkosten von 1,0 Mio. € angefallen.
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