Page 164 - KEF 22. Bericht
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Summe
639
Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht
Tz. 256
3.3.7.2 Freie Mitarbeiter
Die Beteiligungsunternehmen mit mehr als 50 festen Mitarbeitern beschäftigten Ende 2017 in Summe mehr als 600 freie Mitarbeiter (vgl. Tab. 81). Dabei entfallen mehr als 60 % auf gemeinsame Beteiligungen von ARD und ZDF. Für 2017 teilten ZDF und Deutschlandradio mit, dass in ihren solitären Beteiligungen (ohne Drittbeteiligung) keine freien Mitarbeiter tätig sind.
Zu Einzelheiten vergleiche Textziffern 641 ff. und Tabelle 221 in Kapitel 12.2.
Tab. 81 Freie Mitarbeiter in Beteiligungsunternehmen
(ab 50 % gesamter Beteiligungsquote von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ab 50 fest angestellte Mitarbeiter)
Anzahl der freien Mitarbeiter (gem. § 12a TVG) 31.12.2017
Beteiligungen der ARD 245 Beteiligungen des ZDF 0 Gemeinsame Beteiligungen von ARD und ZDF 394
Beteiligungen des DRadio
3.3.8 Zuordnung des Personals zu den Unternehmensbereichen
0
162
Tz. 257
Tz. 258
Mit der erstmals zum 21. Bericht in dieser Detaillierung vorgelegten Übersicht „Zuordnung des Personals zu Unternehmensbereichen“ schufen die Anstalten mehr Transparenz hinsicht­ lich des Personaleinsatzes. Die Zuordnung zu zwölf Arbeitsbereichen erlaubte es den Anstal­ ten zugleich, die Wirtschaftlichkeit und Ef zienz der eigenen Organisation besser als bisher vergleichen und einschätzen zu können.
Die Darstellung erfasste zunächst nur das festangestellte Personal. Nunmehr lieferten die Anstalten zum 22. Bericht eine Ausdehnung dieser Betrachtung auf die Freie Mitarbeit.
Seit mehreren Jahren arbeitet die Kommission im Dialog mit den Anstalten an einer Aufglie- derung und Darstellung, die sichtbar macht, in welchen Arbeitsbereichen und Organisations- einheiten das Personal der Rundfunkanstalten eingesetzt wird. Dies dient zunächst dem Ziel, auch hinsichtlich der inneren Strukturen der Anstalten mehr Transparenz zu schaffen. Zugleich soll dadurch eine Vergleichsmöglichkeit geschaffen werden, um die Wirtschaftlichkeit und Ef zienz der eigenen Aufbau­ und Ablauforganisation besser einschätzen zu können.
Derartige Übersichten, allerdings stets anstaltsindividuell gegliedert und untereinander kaum vergleichbar, liegen alljährlich in Gestalt der Stellenpläne vor, die als Bestandteil der Wirt- schafts- bzw. Haushaltspläne veröffentlicht werden und das fest angestellte Personal erfassen. Auch in Geschäftsberichten und anderen Publikationen geben die Anstalten in jeweils indivi- dueller Gestaltung ergänzende Informationen hierzu.


































































































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