Page 162 - KEF 22. Bericht
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Summe gesamt
47,7
588
Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht
Tz. 253
3.3.6 GSEA mit eigener Rechtspersönlichkeit (Beteiligungs­GSEA)
Die Rundfunkanstalten betreiben einige GSEA als GmbH oder gGmbH und eine GSEA als Stif- tung. Bei der gGmbH und in der Regel bei den GmbHs hält die ARD die Mehrheit der Anteile. Unter diesen Beteiligungs­GSEA sind wegen ihrer Größe und/oder wegen ihrer funktionalen Bedeutung die Produktions- und Programmbeschaffungsgesellschaft Degeto Film GmbH, die Sportrechteagentur SportA GmbH, das Institut für Rundfunktechnik GmbH oder die Medien- akademie gGmbH besonders hervorzuheben.
Näheres zu den Beteiligungs-GSEA im Kapitel 12.2.
Die GSEA mit eigener Rechtspersönlichkeit beschäftigten im Jahr 2017 insgesamt 588 Mitar- beiter mit einem Personalaufwand ohne Altersversorgung von 47,7 Mio. € (vgl. Tab. 79).
Tab. 79 Fest angestelltes Personal der GSEA mit eigener Rechtspersönlichkeit (Beteiligungs-GSEA)
ab 50 Mitarbeiter unter 50 Mitarbeiter
Beteiligte
ARD/ZDF/DRadio/Dritte
Personalaufwand ohne Altersversorgung1 (in Mio. €) 2017
38,4
9,3
durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter (lt. WP-Bericht) 2017
479
109
160
Tz. 254
Die Rundfunkanstalten halten zahlreiche direkte und indirekte Beteiligungen, die in der Regel in der Rechtsform GmbH selbstständig sind, ohne jedoch die quotale Finanzierung einer GSEA aufzuweisen (dazu vgl. Tz. 253). Die Höhe der Anteile der Anstalten an den Beteiligungsunter- nehmen ist unterschiedlich.
An einigen dieser Unternehmen sind neben den Rundfunkanstalten auch Dritte mit un- terschiedlichen Anteilen beteiligt. Insbesondere diese Gesellschaften sind in wesentlichem Umfang auch für Auftraggeber außerhalb des öffentlich­rechtlichen Rundfunks tätig, was in gewissem Umfang auch auf die hundertprozentigen Beteiligungen der Anstalten zutrifft.
Beispielhaft sind zu nennen die Bavaria Film GmbH, die WDR mediagroup GmbH, die SWR Media Services GmbH oder die ZDF Enterprises GmbH – die Telepool GmbH nur bis 2018. Für Einzelheiten zur Größe und Struktur dieser Unternehmen vgl. Tzn. 641 ff. und Tab. 221 in Kapitel 12.2.
1
Laut Gewinn- und Verlustrechnung.
3.3.7 Beteiligungsunternehmen von ARD, ZDF und Deutschlandradio (ab 50 % Beteiligungsquote)


































































































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