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22. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
Tz. 255
3.3.7.1 Fest angestelltes Personal
Die Beteiligungsunternehmen beschäftigten im Jahresdurchschnitt 2017 insgesamt 5.126 fest angestellte Mitarbeiter mit einem Personalaufwand von 347,2 Mio. € (vgl. Tab. 80). Der größte Anteil entfällt dabei mit rund 60 % auf Beteiligungen der ARD. Rund 30 % entfallen auf ge- meinsame Beteiligungen von ARD und ZDF.
Deutlich gestiegen ist die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter bei den Beteiligungen des Deutschlandradios. Es handelt sich um zwei Beteiligungen: die Deutschlandradio Service GmbH (DRS) und die Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH (GID). Die GID war im
21. Bericht noch mit 23 Mitarbeitern ausgewiesen. Nach Beteiligung der Kunst­ und Ausstel- lungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH (KAH) an der GID im Jahr 2016 stieg die Anzahl der Beschäftigten in Folge einer Leistungserweiterung (angabegemäß im Bewachungs- gewerbe) auf 71 Mitarbeiter (zu diesem Personalaufwuchs vgl. auch Tz. 639.).
Tab. 80 Fest angestelltes Personal in Beteiligungsunternehmen (ab 50 % Beteiligungsquote)
Tz. 255
Beteiligungen der ARD
ab 50 Mitarbeiter unter 50 Mitarbeiter
Beteiligungen des ZDF
ab 50 Mitarbeiter unter 50 Mitarbeiter
Beteiligte
ARD/Dritte
ZDF/Dritte
Personalaufwand ohne Altersversorgung1 (in Mio. €) 2017
144,8
64,6
16,0
10,0
86,5
19,5
5,9
0,0
durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter (lt. WP-Bericht) 2017
2.345
909
255
196
958
321
142
0
209,4
3.2542
25,9
451
Gemeinsame Beteiligungen von ARD und ZDF
ab 50 Mitarbeiter unter 50 Mitarbeiter
Beteiligungen des Deutschlandradios
ab 50 Mitarbeiter unter 50 Mitarbeiter
ARD/ZDF/Dritte
DRadio
106,0
1.2792
5,9
142
Summe gesamt
347,2
5.1262
1 Laut Gewinn- und Verlustrechnung.
2 Die hier bezifferte Gesamtzahl der Beschäftigten unterscheidet sich von der im Kapitel 12.2, dort Tabelle 221,
genannten Zahl. Hintergrund sind unterschiedliche Erfassungsmethoden bei Gesellschaften mit ARD-Beteiligung. Für Zwecke der Gesamtdarstellung Personal werden die Mitarbeiterkapazitäten der Beteiligungsgesellschaften grundsätzlich in voller Höhe ausgewiesen. Für Zwecke der Beteiligungen werden lediglich diejenigen Mitarbeiter- kapazitäten berücksichtigt, welche gemäß ihrer Beteiligungsquote auf eine Rundfunkanstalt entfallen. Dadurch bleiben Mitarbeiterkapazitäten, welche quotal auf Dritte entfallen, außer Ansatz.
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