Page 123 - KEF 22. Bericht
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22. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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deutlich höhere Anstrengungen des ZDF, um den erwarteten Stellenabbau von 0,5 % p.a. zu erreichen und Umschichtungen, die wirtschaftlich und arbeitsrechtlich geboten sind, im vor- handenen Stellenbestand aufzufangen.
Das Deutschlandradio zeigt in seinem Personalkonzept für die Beitragsperiode von 2021 bis 2024 bei den Festangestellten einen Aufwuchs von elf VZÄ an. Der von der Kommission er- wartete Stellenabbau von 0,5 % p.a. wird damit nicht erreicht (vgl. Tz. 150), obwohl in diesem Zeitraum altersbedingt 87 VZÄ die Anstalt verlassen.
Im Zeitraum von 2025 bis 2030 plant das Deutschlandradio lediglich eine Stellenreduzierung bei den Festangestellten um fünf Beschäftigte. Die erwartete Abbaurate von 0,5 % p.a. wird auch hier nicht erreicht. Altersbedingt beenden hingegen 133 Beschäftigte ihre Tätigkeit.
Die Kommission erwartet vom Deutschlandradio mit Blick auf die aufgezeigten quantitativ gewichtigen Altersabgänge verstärkt Anstrengungen, die erwartete Abbaurate von 0,5 % p.a. zu erbringen und Umschichtungen, die wirtschaftlich und arbeitsrechtlich geboten sind, im vorhandenen Stellenbestand aufzufangen.
Die Anstalten zeigen in ihren Personalkonzepten zusätzlich die Entwicklung des Aufwands für den Zeitraum 2017 bis 2030 auf. Die ARD-Landesrundfunkanstalten berechnen diesen auf Ba- sis des EPKB. Die Kommission sieht darin ein für die Anstalten wichtiges internes Steuerungs- instrument.1
Ein Erbringen der Abbaurate von 0,5 % p.a. durch einen reinen Austausch von Personalauf- wand in Sachaufwand (z.B. durch Ausgliederungen), um Personaleinsparungen nicht mate- riell, sondern nur formal zu erbringen, wird die Kommission wie in der Vergangenheit nicht akzeptieren.
3.1.6 Gutachten zum Vergütungsniveau der Anstalten
In Vorbereitung des 22. Berichts hat die Kommission die Kienbaum Consultants International GmbH mit der gutachterlichen Untersuchung des Vergütungsniveaus der ARD­Anstalten, des ZDF und des Deutschlandradios beauftragt.
Das betrifft insbesondere die Untersuchung, ob die Vergütungsleistungen (Grundvergütung/ Jahresgehalt einschließlich Stufensteigerungen) und Sonderzahlungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) sowie Nebenleistungen (z.B. Aufwand für Versicherungen und Firmenwagen) und Altersversorgung der Anstalten für ihre Beschäftigten im Vergleich untereinander
1 Die Ermittlung der VZÄ im Bereich Freie Mitarbeit scheitert an der teilweisen werkbezogenen Vergütung einzelner ARD-Anstalten. Bei einer durchgängig zeitbezogenen Vergütung wäre eine tatsächliche Erfassung jedoch möglich.
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