Page 88 - KEF 21. Bericht
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Mehr- (+) Minder- (-) Aufwand
-0,2
-0,2
-0,2
-0,2
Summe 2017-2020
529,2
530,0
-0,8
Bestandsbedarf | 1. Programmaufwand Kapitel 5 | 21. Bericht
Tz. 74
Die Kommission prüft, ob und wieweit die Anmeldungen zum 21. Bericht von den Feststel- lungen des 20. Berichts abweichen. Tabelle 28 zeigt, dass die Anmeldungen von ARTE zum 21. Bericht 0,8 Mio. € unter der damaligen Feststellung liegen.
Tab. 28 Programmaufwand ARTE 2017 bis 2020 (in Mio. €)
Vergleich der Anmeldungen 21. Bericht mit den Feststellungen des 20. Berichts
Jahr
21. Bericht
angemeldet
20. Bericht
festgestellt
128,9
131,3
133,7
136,2
2017 128,7
2018 131,1
2019 133,5
2020 136,0
Tz. 75
1.5 Bestandsveränderung Programmvermögen ARD und ZDF
Die ARD-Anstalten haben ihr Programmvermögen 2013 bis 2016 um 76,4 Mio. € reduziert und planen für 2017 bis 2020 eine weitere Reduzierung um 7,3 Mio. €.
Das ZDF verringert für 2013 bis 2016 das Programmvermögen ebenfalls. Dies ist allerdings im Wesentlichen auf den Sondereffekt einer veränderten Bilanzierungspraxis zurückzuführen. Für 2017 bis 2020 plant das ZDF das Programmvermögen um 38,1 Mio. € zu erhöhen.
Die Kommission legt für die Beurteilung des Programmaufwands seit dem 18. Bericht nicht mehr den Beschaffungsaufwand, sondern den Sendeaufwand zugrunde. Ergänzend zum Sendeaufwand müssen auch die Veränderungen des Programmvermögens betrachtet werden. Diese wirken sich nach der liquiditätsorientierten Methode auf den Finanzbedarf aus.
Das in den Bilanzen zum 31. Dezember 2015 ausgewiesene Programmvermögen beträgt bei den ARD-Anstalten 855,4 Mio. € und beim ZDF 697,3 Mio. €. Zur Entwicklung des Programm- vermögens Fernsehen vgl. auch Kap. 12, Tzn. 597 ff.1
Das Programmvermögen schwankt in der Regel im Zweijahresrhythmus. In den Jahren ohne Sportgroßereignisse – also den ungeraden Jahren – nehmen die Bestände zu. Im Wesentlichen ist dies auf die geleisteten und bilanzierten Anzahlungen für die Sportrechte zurückzuführen. In den geraden Jahren nimmt das Programmvermögen ab, weil die Anzahlungen auf Sport- rechte mit der Ausstrahlung als Aufwand ausgebucht werden.
1 Ein Vergleich der Daten dieses Kapitels mit denen in Kap. 12, Tzn. 597 ff. ist nicht möglich. Zum einen ist dort das Programmvermögen für den Hörfunk nicht enthalten und zum anderen das bei den Werbegesellschaften bilanzierte Programmvermögen für das Vorabendprogramm hinzuaddiert.
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