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21. Bericht | Kapitel 12 Kostentransparenz
Tz. 660
6.3.4 Bewertung der Kommission
Die Kommission fordert die Anstalten auf, die unterschiedlichen Kosten zu analysieren und Wirtschaftlichkeitspotenziale zu erschließen.
Die Herstellungskosten der einzelnen Produktionen weichen sowohl zwischen den Anstalten als auch innerhalb derselben Anstalt teilweise erheblich voneinander ab. Auch liegt die durch- schnittliche Kostensteigerung der ARD über der des ZDF. Die Kommission regt an, die Kosten- struktur (beispielsweise die Unterschiede bei den Gagen) bei den überdurchschnittlich teuren Produktionen zu hinterfragen. Aus den erreichten Marktanteilen der Erstsendungen lässt sich jedenfalls keine Abhängigkeit zwischen kostspieligeren Produktionen und einem höheren Zuschauerinteresse ableiten.
Die Anzahl der Drehtage hat einen entscheidenden Ein uss auf die Höhe der Gesamtkosten. Eine Reduzierung der Drehtage hat sinkende Kosten zur Folge. Dies ist beim RBB in 2016 deut- lich erkennbar. Die Kommission emp ehlt, bei überdurchschnittlich langen Produktionszeiten eine Reduzierung der Drehtage anzustreben. Dazu können auch organisatorische Maßnah- men beitragen. Das ZDF stellt z.B. teilweise mehrere Folgen gemeinsam in einem Drehblock her. Die Empfehlung der Kommission ist kein Eingriff in die Programmautonomie der Anstal- ten. Vielmehr zeigt sie unter Wahrung der Programmautonomie der Anstalten mögliche Wirt- schaftlichkeitspotenziale auf, die durch die Anstalten und ihre Gremien aufgegriffen werden können.
Die Kommission konnte keinen Vergleich der Selbstkosten (= Vollkosten ohne Ausstrahlungs- kosten) für die untersuchten Produktionen anstellen. Während vom ZDF die Selbstkosten gemeldet wurden, war dies den ARD-Anstalten nicht möglich.
Auch bei der Erfassung der Gemeinkosten liegen innerhalb der ARD-Anstalten signi kante Unterschiede vor. Selbst die Redaktions- und Programmkosten sind nicht bei allen Anstalten verursachungsgerecht den einzelnen Produktionen zuordenbar, sondern werden vielfach nur über prozentuale Gemeinkostenzuschläge erfasst.
Bereits im 15. Bericht (Tz. 556) sprach sich die Kommission für eine verursachungsgerechte Erfassung und Zuordnung der Gemeinkosten aus. Dazu bedürfe es vor allem vergleichbarer Kostenrechnungssysteme der ARD-Anstalten. Ein Vergleich einzelner Produktionen auf Selbst- kostenbasis müsse möglich sein. Diese Forderung hat die Kommission im 19. Bericht (Tz. 560) nochmals bekräftigt.
Die Kommission hält es aus Gründen der Kostentransparenz für dringend erforderlich, dass die bereits 2005 angemahnten Verbesserungen der Kostenrechnungen in den ARD-Anstalten schnellstens umgesetzt werden. Nur so kann die Qualität und Aussagekraft der Zahlen erhöht werden. Nach Auffassung der Kommission sollte die Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Kostenrechnungen ein Baustein zu der angestrebten Entwicklung zu einem „föderalen Medienverbund“ der ARD sein.
Tz. 660
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