Page 36 - KEF 21. Bericht
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Tz. 13
steigen, in ein Sondervermögen einstellen. Der eingestellte Betrag war einer Beitragsrückla- ge zuzuführen, die die Anstalten bis einschließlich 2016 nicht zur Deckung ihres Aufwands verwenden durften (Sonderrücklage Beitragsmehrerträge 2013-2016). Die Beitragsrücklage aus der Periode 2013 bis 2016 ist vollständig in das Verfahren der Bedarfsermittlung für die Periode 2017 bis 2020 eingerechnet worden.
Die Herleitung des angemeldeten ungedeckten Finanzbedarfs von ARD und ZDF sowie des Überschusses von Deutschlandradio ist Tabelle 2 zu entnehmen. Für den Zeitraum 2017 bis 2020 hat die ARD einen ungedeckten Finanzbedarf von 142,4 Mio. € angemeldet. Das ZDF weist einen ungedeckten Finanzbedarf von 63,6 Mio. €, das Deutschlandradio einen Über- schuss von 2,3 Mio. € aus.
Bei der Würdigung der Summe „Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf 2017-2020“ von ARD, ZDF und Deutschlandradio von insgesamt 203,7 Mio. € ist zu beachten, dass dieser Fehlbetrag bereits durch den Sondereffekt der Verrechnung der Beitragsrücklage aus 2013 bis 2016 von insgesamt 1.525,9 Mio. €1 gemindert ist. Ohne diesen Sondereffekt weist die Berech- nung der Anstalten einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 1.729,6 Mio. € aus.
Ebenfalls zu beachten ist, dass die neu zu bildende Rücklage für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 aus den Mehrerträgen infolge der Nichtabsenkung des Rundfunkbeitrags um monatlich 30 Cent (Sonderrücklage II Beitragsmehrerträge 2017-2020) bedarfserhöhend berücksichtigt wurde. Vor Einstellung dieser neuen Sonderrücklage in Höhe von insgesamt 531,7 Mio. €2 weist die ARD einen Überschuss von 238,9 Mio. €, das ZDF von 71,4 Mio. € und das Deutsch- landradio von 17,8 Mio. € aus.
Aus Sicht der Anstalten ist es nicht sachgerecht, diese rechnerische Operation als bedarfserhö- hend darzustellen und damit wie echten Finanzbedarf zu behandeln. Dem folgt die Kommissi- on nicht.
Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten Kapitel 2 | 21. Bericht
1 Die Sonderrücklage aus den Beitragsmehrerträgen 2013 bis 2016 weicht mit 1.525,9 Mio. € aufgrund der tatsächlichen Entwicklung der Erträge aus Rundfunkbeiträgen in den Jahren 2013 bis 2016 um 63,6 Mio. € von den im 20. Bericht prognostizierten 1.589,5 Mio. € ab.
2 Die Sonderrücklage aus den Mehrerträgen infolge der Nichtabsenkung des Rundfunkbeitrags um monatlich 30 Cent weicht mit 531,7 Mio. € aufgrund der angemeldeten Entwicklung der Erträge aus Rundfunkbeiträgen (u.a. geringere Anzahl ertragswirksamer Wohnungen) um 10,5 Mio. € von dem im 20. Bericht festgestellten Überschuss von
542,2 Mio. € ab.
























































































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