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Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten Kapitel 2 | 21. Bericht
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Tz. 8
Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten
Die Rundfunkanstalten haben für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 203,7 Mio. € angemeldet. Davon entfällt auf die ARD ein Fehl- betrag von 142,4 Mio. €, auf das ZDF ein Fehlbetrag von 63,6 Mio. € und auf das Deutsch- landradio ein Überschuss von 2,3 Mio. €. Hinzu kommt noch der angemeldete ungedeckte Finanzbedarf von ARTE in Höhe von 4,2 Mio. €.
Der angemeldete ungedeckte Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist bereits durch Verrechnung der Sonderrücklage aus Beitragsmehrerträgen der Jahre 2013 bis 2016 in Höhe von 1.525,9 Mio. € gemindert. Ohne diesen Sondereffekt weist die Berechnung der Anstalten einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 1.729,6 Mio. € aus.
Bedarfserhöhend berücksichtigt wurde hingegen die neu zu bildende Rücklage für die Bei- tragsperiode 2021 bis 2024 in Höhe von 531,7 Mio. € aus den Mehrerträgen der Jahre 2017 bis 2020 infolge der Nichtabsenkung des Rundfunkbeitrags um monatlich 30 Cent.
1. Beitragsentscheidung für 2017 bis 2020
Im April 2016 hat die Kommission in ihrem 20. Bericht für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 einen Überschuss von insgesamt 542,2 Mio. € festgestellt. Bei der ARD betrug der Überschuss 378,0 Mio. € und beim ZDF 180,4 Mio. €. Beim Deutschlandradio ergab sich ein Fehlbetrag von 16,2 Mio. €. In den Beträgen für ARD und ZDF ist der Fehlbetrag von ARTE in Höhe von 38,9 Mio. € berücksichtigt.
Die Kommission hat daher ab 2017 eine Absenkung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 30 Cent auf 17,20 € und eine neue prozentuale Aufteilung der Anteile von ARD, ZDF und Deutschlandradio am Rundfunkbeitragsaufkommen sowie eine Anpassung des Finanzierungs- betrags für ARTE empfohlen.
Im Oktober 2016 haben die Regierungsche nnen und Regierungschefs der Länder den 20. Be- richt zur Kenntnis genommen und beschlossen, keine Anpassung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2017 vorzunehmen. Zur Begründung wurden das Ziel einer langfristigen Beitrags- stabilität und angemessenen Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und die hinzugetretenen Unsicherheiten auf der Ertrags- und Aufwandsseite bei den Rundfunkanstal- ten angeführt.
Zugleich haben die Regierungsche nnen und Regierungschefs beschlossen, dass die durch die Nichtabsenkung des Rundfunkbeitrags entstehenden Mehrerträge von ARD, ZDF und Deutsch- landradio in eine Rücklage einzustellen und für etwaige Mehrbedarfe in der Beitragsperiode 2021 bis 2024 zu verwenden sind. Sie haben die Rundfunkanstalten gebeten, entsprechende Selbstverp ichtungserklärungen abzugeben.
Tz. 9






















































































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