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21. Bericht | Kapitel 12 Kostentransparenz
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ihr jeweils zuständiges Aufsichtsgremium über wesentliche Vorgänge in den Beteiligungsun- ternehmen, insbesondere über deren  nanzielle Entwicklung, unterrichtet.
Die Intendanten der Landesrundfunkanstalten und des Deutschlandradios haben ihren Auf- sichtsgremien auch Beteiligungsberichte nach § 16c Abs. 2 RStV für das Geschäftsjahr 2015 vorgelegt. Das ZDF hat mit Datum vom 30. November 2016 einen „Bericht über das Beteili- gungscontrolling 2016“ für das Geschäftsjahr 2015 erstellt.
Die Beteiligungsunternehmen beauftragen – wie in § 16d Abs. 1 RStV vorgesehen – die Ab- schlussprüfer, die Marktkonformität der kommerziellen Tätigkeiten des Beteiligungsunterneh- mens zu prüfen.
Die Abschlussprüfer teilen das Ergebnis der Prüfungen zusammen mit dem Abschlussbericht den zuständigen Rechnungshöfen mit. Das Deutschlandradio hat aufgrund des geringfü- gigen Umfangs der kommerziellen Tätigkeiten keinen Abschlussprüfer beauftragt und den Rechnungshöfen die entsprechenden Informationen zur Marktkonformität unmittelbar zur Verfügung gestellt.
Die Rechnungshöfe teilen entsprechend § 16d Abs. 2 RStV die Ergebnisse der bereits durchge- führten Marktkonformitätsprüfungen dem jeweiligen Intendanten, dem jeweiligen Aufsichts- gremium der Rundfunkanstalt und den betroffenen Beteiligungsunternehmen mit. Über die wesentlichen Ergebnisse unterrichten sie auch die Kommission.
Die Rechnungshöfe unterrichten regelmäßig die Kommission nach § 14a RStV über die Ergeb- nisse der Prüfungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Rundfunkanstalten und deren Beteiligungsunternehmen.
Bei der Ermittlung des Finanzbedarfs berücksichtigt die Kommission nach § 3 Abs. 2 und 3 RFinStV sämtliche Erträge der Rundfunkanstalten. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit umfasst auch, ob die Rundfunkanstalten marktangemessene Beteiligungserträge erzielen. Die Prüfung erstreckt sich außerdem darauf, ob die Rundfunkanstalten Einnahmen entgegen dem Grundsatz wirtschaftlichen Handelns nicht erzielt haben (vgl. dazu Kap. 7.3.4, Tzn. 416 ff.).
1.1.2 Informationsgrundlagen zu den Beteiligungen
Der Kommission stehen neben den Beteiligungsberichten der Anstalten sowie den Prüfungs- berichten der Rechnungshöfe die angeforderten Jahres- und Konzernabschluss-Prüfungsbe- richte der Anstalten und die Berichte über Abschlussprüfungen der Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen erhält die Kommission von den Anstalten nach einem dreistu - gen Verfahren, differenziert nach der unterschiedlichen Bedeutung der Beteiligungsunter- nehmen:
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