Page 296 - KEF 21. Bericht
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Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf (Tz. 14)
-4,2
Festgestellter ungedeckter Finanzbedarf
- 3,0
Feststellung zum Finanzbedarf Kapitel 11 | 21. Bericht
Tz. 528
Tz. 529
Statt des angemeldeten ungedeckten Finanzbedarfs von insgesamt 203,7 Mio. € stellt die Kommission für 2017 bis 2020 bei ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Überschuss von 544,5 Mio. € fest. Bei der ARD beträgt der Überschuss 502,4 Mio. €, beim ZDF 27,7 Mio. € und beim Deutschlandradio 14,4 Mio. €.
In der Anmeldung von ARTE wird für die Periode 2017 bis 2020 ein ungedeckter Finanzbedarf von 4,2 Mio. € ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der von der Kommission vorgenomme- nen Korrekturen ergibt sich zum 31. Dezember 2020 der folgende ungedeckte Finanzbedarf von ARTE:
Tab. 212 Angemeldeter Finanzbedarf von ARTE 2017 bis 2020 und Feststellung der Kommission (in Mio. €) Kürzung des Programmaufwands (Tz. 73) 1,2
Für das Ende der Beitragsperiode wird damit ein Fehlbetrag von ARTE in Höhe von 3,0 Mio. € festgestellt. Dieser Fehlbetrag wird je zur Hälfte dem Finanzbedarf von ARD und ZDF zuge- schlagen.
Die ausgesprochenen Zweckbindungen für Beitragsanteile (BilMoG-Deckungsstocklücke in der Altersversorgung und Entwicklungsprojekte) bleiben für 2017 bis 2020 bestehen.
Beim Personalaufwand ohne Altersversorgung hatte die Kommission bei ARD, ZDF und Deutschlandradio mit dem 20. Bericht insgesamt einen Betrag von 100 Mio. € für 2019 und 2020 gesperrt. Dies erfolgte im Zusammenhang mit den geforderten Einsparungen bei der Altersversorgung. ARD und Deutschlandradio haben sich zwischenzeitlich mit den Gewerk- schaften auf ein Gesamtpaket zur Neuregelung der Altersversorgung verständigt. Die Kom- mission wird die Details des neu abgeschlossenen Tarifvertrags prüfen und bewerten und nimmt in Aussicht, bei einem positiven Ergebnis die Sperre aufzuheben (s. Tz. 167).
Aufgrund erheblicher Wirtschaftlichkeitsreserven im IT-Bereich hatte die Kommission im
20. Bericht darüber hinaus für die Jahre 2019 und 2020 insgesamt einen Betrag von 40 Mio. € gesperrt. Die Anstalten haben die Vorschläge der Kommission zur IT-Landschaft der Rundfunk- anstalten in weiten Teilen aufgegriffen und erste Schritte zu ihrer Umsetzung eingeleitet. Die Kommission hebt daher mit dem 21. Bericht die Sperre auf (s. Tz. 510).
Die Kommission stellt fest, dass durch die ARD-Anstalten, das ZDF und Deutschlandradio keine Rücklagen nach § 1 Abs. 4 RFinStV zu bilden waren. Die Gesamterträge übersteigen die Ge- samtaufwendungen nicht oder um weniger als 10 % der jährlichen Beitragseinnahmen (von 2012 bis 2015 mit Ist-Zahlen – ARD und Deutschlandradio bis 2016 – und 2016 bis 2020 mit Plan-Zahlen).
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Tz. 530
Tz. 531
















































































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