Page 294 - KEF 21. Bericht
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Feststellung zum Finanzbedarf Kapitel 11 | 21. Bericht
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Feststellung zum Finanzbedarf
Die Kommission stellt für 2017 bis 2020 einen Überschuss von insgesamt 544,5 Mio. € fest. Bei der ARD beträgt der Überschuss 502,4 Mio. €, beim ZDF 27,7 Mio. € und beim Deutschlandra- dio 14,4 Mio. €. In den Beträgen für ARD und ZDF ist der Fehlbetrag von ARTE von 3,0 Mio. € berücksichtigt.
Der 21. Bericht ist ein sog. Zwischenbericht, in dem die Prognosen der Kommission aus
dem 20. Bericht geprüft und Veränderungen dokumentiert werden. Die Feststellungen der Kommission im Bereich der Erträge und Aufwendungen bleiben weitgehend im Rahmen der Feststellungen des 20. Berichts. Veränderungen gibt es vor allem im Bereich der anrechenba- ren Eigenmittel.
Die Kommission sieht in diesem Zwischenbericht keine Notwendigkeit, den Landesregierun- gen eine Änderung des Rundfunkbeitrags zu empfehlen. Sie wird allerdings die Entwicklung der Eigenmittel weiter genau prüfen und die mit dem 22. Bericht endgültig festzustellenden Überschüsse vom Finanzbedarf für die folgende Beitragsperiode 2021 bis 2024 abziehen.
Die Kommission hat die Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten im Rahmen ihres Ver- fahrens nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft. Sie kommt zu einer Verringerung des Finanzbedarfs um 748,2 Mio. €. Davon entfallen 284,8 Mio. € auf Auf- wandsreduzierungen, 364,5 Mio. € auf Ertragszuschätzungen und 98,9 Mio. € auf Korrekturen bei den anrechenbaren Eigenmitteln. Diese Veränderungen werden in den Kapiteln 5 bis 10 des Berichts im Detail begründet.
Nach § 3 Abs. 1 RFinStV hat die Kommission ihre Finanzbedarfsprüfung unter Berücksichti- gung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffent- lichen Hand durchzuführen. Dies stellt sie u.a. dadurch sicher, dass ihren Fortschreibungen beim Programm- und Sachaufwand im Wesentlichen der vom Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie prognostizierte De ator des Bruttoinlandsprodukts (BIP-De ator) zugrun- de gelegt wird. Die Fortschreibung des Personalaufwands orientiert sich an der Entwicklung im öffentlichen Dienst. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Tz. 117 verwiesen.
Als Ergebnis der Prüfung der Finanzbedarfsanmeldungen durch die Kommission wird der Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio in der Beitragsperiode 2017 bis 2020 wie folgt festgestellt:






















































































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