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21. Bericht | Kapitel 8 Anrechenbare Eigenmittel und Kredite
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Ausstattung vorgesehen: Aktualitätenzentrum/Wellenhaus, Servicecenter, Parkhaus und Kinderbetreuung auf dem Gelände in Freimann sowie ein Multifunktionssaal für das Studio Franken.
Die Anstalt hatte mit Schreiben vom 4. Dezember 2015 dargestellt, dass die Kreditaufnahme betriebswirtschaftlich begründet und die Verzinsung und Tilgung des Darlehensbetrags aus Mitteln der Betriebseinnahmen gewährleistet sei.
Erst mit der Finanzbedarfsanmeldung zum 21. Bericht wurde für die Kommission erkennbar, dass der BR für 2017 bis 2020 nur mit einem Kreditbedarf von 160,0 Mio. € geplant hat.
Die Kommission erkennt daher – entsprechend der Regelung in § 1 Abs. 3 RFinStV – nur einen Kreditbedarf von 160,0 Mio. € an.
Unabhängig davon hat die Kommission Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der vorzeitigen Kreditaufnahme in Höhe von 40,0 Mio. €.
Die den Kreditbedarf übersteigenden Mittel behandelt sie im Rahmen der Feststellung der anrechenbaren Eigenmittel (vgl. Tz. 448).
Die Kommission behält sich vor, die Mittelverwendung des BR zu überprüfen.
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