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21. Bericht | Kapitel 7 Erträge
Tz. 338
Die Kommission schließt sich diesen Feststellungen an und weist – konsistent mit ihren Hinwei- sen im 19. und 20. Bericht – darauf hin, dass der Anteil der Landesmedienanstalten aus dem Beitragsaufkommen überprüft werden sollte.
2. Erträge aus Werbung und Sponsoring
Die Kommission stellt für 2017 bis 2020 Werbeerträge der Anstalten von insgesamt
1.029,4 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 427,4 Mio. € und auf das ZDF 602,0 Mio. €.
Die festgestellten Beträge liegen um 61,5 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten von insgesamt 967,9 Mio. €. Von der Zuschätzung entfallen 44,5 Mio. € auf die ARD und 17,0 Mio. € auf das ZDF.
Im Vergleich zu den Feststellungen des 20. Berichts sinken die festgestellten Werbeerträge um insgesamt 0,8 Mio. €. Die Veränderungen bei ARD und ZDF sind gegenläu g. Während
die Kommission bei der ARD einen Rückgang um 32,8 Mio. € ermittelt, zeigt sich beim ZDF ein Anstieg um 32,0 Mio. €. Wesentliche Ursache für den Rückgang bei der ARD ist die Novellie- rung des WDR-Gesetzes.
Die Kommission stellt für 2017 bis 2020 Sponsoringerträge der Anstalten von insgesamt 156,8 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 109,8 Mio. € und auf das ZDF 47,0 Mio. €.
Die festgestellten Beträge liegen um 9,5 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten von insgesamt 147,3 Mio. €. Von den Anpassungen entfallen auf die ARD 5,0 Mio. € und auf das ZDF 4,5 Mio. €.
Im Vergleich zu den Feststellungen des 20. Berichts mindern sich die festgestellten Sponsoring- erträge um insgesamt 2,7 Mio. €. Dem Anstieg bei der ARD um 0,8 Mio. € steht ein Rückgang beim ZDF um 3,5 Mio. € entgegen. Ursache für die rückläu ge Tendenz beim ZDF sind im Wesentlichen die lizenzrechtlichen Veränderungen bei Sportgroßereignissen.
Die Landesrundfunkanstalten der ARD und das ZDF dürfen innerhalb der gesetzlich geregel- ten Grenzen Erträge aus Werbung und Sponsoring erzielen. Diese Erträge tragen zur Deckung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten bei. Die ARD erwirtschaftet Erträge aus Werbung und Sponsoring sowohl in der Sparte Fernsehen wie auch in der Sparte Hörfunk. Da das ZDF keinen Hörfunk betreibt, erzielt es derartige Erträge ausschließlich in der Sparte Fernsehen. Das Deutschlandradio ist werbefrei, sodass keine Erträge aus Werbung und Sponsoring anzu- melden sind.
Tz. 338
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