Page 194 - KEF 21. Bericht
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Veränd. in Mio. €
Veränd. in %
Veränd. in % p.a.
-0,3
99,0
Anstalten gesamt
31.166,8
31.026,8
ø 2017-2020 p.a.
5.562,7
-306,1
1.968,3
225,7
7.756,7
67,1
-140,0
-1,4
1,3
0,3
8,0
-0,4
1,9
-0,1
Tz. 299
instituten. Darüber hinaus hat die Kommission auch noch die Ertragsprognose der Arbeits- gruppe Beitragsplanung vom 18. Oktober 2017 berücksichtigt.
Die Kommission geht bei ihren Berechnungen davon aus, dass die Anstalten den Vorgaben des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) folgen. Dazu gehört, dass z.B. beim Abgleich der Meldedaten und der notwendigen Direktanmeldungen der Zeitpunkt des Einzugs in die Woh- nung maßgebend ist, vgl. § 14 Abs. 9 Satz 1 Nr. 8 RBStV. Nur so kann erreicht werden, dass die Beiträge umfassend erhoben werden.
Die Teilerträge aus Rundfunkbeiträgen werden für jeden Anknüpfungstatbestand ermittelt. Anknüpfungstatbestand ist im privaten Bereich die Wohnung. Anknüpfungstatbestände im nicht privaten Bereich sind Betriebsstätten, Einrichtungen, Hotel- und Gästezimmer sowie Kraftfahrzeuge.
Grundlage für die Prüfung durch die Kommission sind die Anmeldungen der Anstalten (vgl. Tab. 117). Für 2017 bis 2020 melden sie insgesamt Erträge aus Rundfunkbeiträgen von 31.026,8 Mio. € an. Gegenüber den jetzt vorgelegten Zahlen für 2013 bis 2016 ist das ein Rückgang von 0,4 %, das sind jährlich 0,1 %.
Erträge Kapitel 7 | 21. Bericht
Tab. 117
2013-2016 2017-2020
Erträge aus Rundfunkbeiträgen (in Mio. €) Anmeldung der Rundfunkanstalten zum 21. Bericht
ARD ZDF
22.556,8 7.774,2
22.250,7 7.873,2
DRadio
835,8
902,9
192
Tz. 300
Die Erträge aus Rundfunkbeiträgen waren 2014 gegenüber 2013 insbesondere aufgrund der Wirkungen der Direktanmeldungen im Rahmen des Bestandsdatenabgleichs mit den Melde- behörden zum 3. März 2013 (vgl. 19. Bericht, Tz. 287) zunächst gestiegen. 2015 und 2016 sind die Erträge aus Rundfunkbeiträgen zurückgegangen (vgl. Tab. 118).
2015 entsprechen die Ist-Erträge den bereits zum 20. Bericht festgestellten Erträgen, sodass sich daraus keine Abweichungen ergeben.
2016 waren die Erträge aus Rundfunkbeiträgen niedriger als die festgestellten Erträge gemäß 20. Bericht. Dies liegt im Wesentlichen darin begründet, dass die Anzahl der ertragswirksamen Wohnungen, für die ein voller Beitrag zu entrichten ist, 2016 niedriger war, als bei der Ermitt- lung der festgestellten Erträge zum 20. Bericht.
1.2.1 Entwicklung der Erträge aus Rundfunkbeiträgen 2015/2016























































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