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21. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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Bezogen auf den Gesamtaufwand des Deutschlandradios steigt der Anteil der Leistungsvergü- tungen für freie Mitarbeiter von 2017 bis 2020 von 5,6 % auf 5,8 %.
Tab. 73
2017
2018
2019
2020
1 Mitarbeiterkapazität rechnerisch ermittelt.
Freie Mitarbeiter des Deutschlandradios – Anmeldung zum 21. Bericht
Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter
(in Mio. €)
Veränd.
(in %)
6,4
3,5
2,7
3,3
Anteil Leistungsvergü- Mitarbeiter- tungen für freie Mitarbei- kapazität1 ter am Gesamtaufwand 31.12.
(in %)
5,6 162
5,7 164
5,8 165
5,9 166
Veränd.
(in %)
3,2
1,2
0,6
0,6
Summe 2013-2016
51,8
5,6
14,3
14,8
15,2
15,7
Summe 2017-2020
60,0
5,8
Ø 2017-2020 p.a.
15,0
5,8
Veränd. 2017-2020 ggü. 2013-2016
8,3
16,0
0,2
Ø p.a.
3,8
Für das Personal im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung hat das Deutschlandradio die Mitarbeiterkapazitäten für die Jahre 2013 bis 2016 sowie für 2017 bis 2020 rechnerisch ermittelt. Das Deutschlandradio rechnet ab 2017 mit einer gleichbleibenden Mitarbeiter- kapazität.
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Einzelheiten zum Personal der GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind in Abschnitt 3.3.5 dargestellt.
3.3.5 GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Der Personalaufwand ohne Altersversorgung bei den GSEA, an denen nur ARD-Anstalten be- teiligt sind, steigt von 59,7 Mio. € im Jahr 2017 auf 61,5 Mio. € im Jahr 2020 (vgl. Tab. 74). Die Mitarbeiterkapazität für das Jahr 2017 ist gegenüber der Anmeldung zum 20. Bericht deutlich von 619 auf 644 erhöht (4 %) und sinkt erst 2019 und 2020 auf 633 ab (vgl. Tab. 75).
Der Personalaufwand bei den GSEA mit weiteren Beteiligten sinkt von 2017 bis 2020 von 105,7 Mio. € auf 105,1 Mio. €, erreicht dabei aber für 2018 ein Maximum bei 109,9 Mio. € (vgl. Tab. 74). Diesen GSEA sind 2017 1.351 Mitarbeiterkapazitäten zugeordnet, welche sukzessive bis 2020 auf 1.305 Mitarbeiterkapazitäten absinken (vgl. Tab. 75).
Bei den GSEA mit weiteren Beteiligten hat der zentrale Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die zahlenmäßig größte Bedeutung. Die Kommission stellt im 12. Kapitel, Abschnitt 1.9, den Beitragsservice separat ausführlich dar. Zur Gruppe der GSEA ohne eigene
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