Pressemitteilungen
KEF empfiehlt Anhebung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 €
WeiterlesenDie Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt in ihrem 24. Bericht ab 2025 eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags auf 18,94 €. Das entspricht einer Erhöhung um 58 Cent.
KEF bestätigt Rundfunkbeitrag von 18,36 € bis 2024
WeiterlesenDie Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 23. Bericht nach einer Abwägung aller Risiken und Chancen fest, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Beitragsanpassung auf monatlich 18,36 € für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 bedarfsgerecht finanziert sind. Die Anpassung auf diesen Betrag wurde von der Kommission bereits in ihrem 22. Bericht zum 1. Januar 2021 empfohlen…
Prof. Dr. Martin Detzel zum KEF-Vorsitzenden gewählt
WeiterlesenIm Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung am 1. Februar 2022 in Mainz hat die neu zusammengesetzte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu Beginn ihrer fünfjährigen Amtszeit Prof. Dr. Martin Detzel, Professor für Betriebswirtschaftslehre sowie Leiter der Studiengänge BWL-Industrie und BWL-Digital Business Management an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, zu ihrem Vorsitzenden gewählt.
Stellungnahme der KEF vom 15. Dezember 2021 zu dem Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission der Länder zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Stand: November 2021)
WeiterlesenDie Rundfunkkommission der Länder hat am 20. Oktober 2021 konkrete Vorschläge für eine Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen und diese in Form eines Entwurfs von Änderungen des Medienstaatsvertrags zur öffentlichen Diskussion gestellt. Erst in einer späteren, zweiten Phase der Reform soll es auch um Fragen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehen.
Stellungnahme des KEF-Vorsitzenden, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 über die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Weiterlesen„Die KEF begrüßt die sehr deutliche und schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht bestätigt in seinem heute veröffentlichten Beschluss die Empfehlung der KEF zur Anpassung des Rundfunkbeitrags in ihrem 22. Bericht. Damit herrscht Klarheit und Planungssicherheit.
Außerdem stellt Karlsruhe erneut klar, dass die Festsetzung des Rundfunkbeitrags frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen muss. Insbesondere…