ARD, ZDF und Deutschlandradio haben für die Periode 2013-2016 einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 1.436,3 Mio. € angemeldet. Davon sind durch Zuschätzungen bei den Erträgen 581,0 Mio. € abgedeckt; diese zusätzlichen Mittel stehen den Anstalten zur Verfügung. Die Überprüfung der Anmeldungen hat zu weiteren Korrekturen in Höhe von 543,7 Mio. € geführt, die vor allem auf Kürzungen bei den Aufwendungen der Anstalten zurückzuführen sind. Im Ergebnis hat die Kommission einen ungedeckten Finanzbedarf von 304,1Mio. € festgestellt, dem ein Rundfunkbeitrag von 18,35 Cent entsprechen würde.
Gleichwohl sieht die Kommission davon ab, eine Anhebung des Rundfunkbeitrags zu empfehlen, da wegen der Unsicherheiten infolge der Umstellung des Finanzierungssystems eine verlässliche Ertragsplanung nicht möglich ist. Eine Überprüfung soll im 19. Bericht erfolgen. Angesichts des geringen Betrages geht die Kommission davon aus, dass die Anstalten auch mit einem Rundfunkbeitrag von 17,98 € ihren Aufgaben gerecht werden können.