Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat bei ihrer heutigen Sitzung den folgenden Beschluss gefasst:
Die Kommission nimmt die Berichte des Deutschlandradios und der ARD zum Sachstand des Entwicklungsprojekts "Radio der Zukunft" zur Kenntnis. Die zuletzt mit Beschlüssen vom 25. Juni und 28. September 2010 formulierten Voraussetzungen für eine hinreichende Erfolgsaussicht der Projekte sind nach derzeitiger Sachlage erfüllt (insbesondere die Beteiligung privater Rundfunkanbieter am Multiplex). Die im 16. Bericht für ein Projekt "Digitaler Hörfunk" bereitgestellten Mittel können in Höhe der in den Projektanträgen 2010 genannten Beträge (ARD 23,75 Mio. Euro, DRadio 12 Mio. Euro) eingesetzt werden. Soweit Kriterien der Kommission die künftige Entwicklung der Projekte betreffen, sind diese weiterhin zu beachten. Die Kommission weist ferner darauf hin, dass die Mittel nur projektbezogen verwendet werden dürfen und dies für den 19. Bericht nachgewiesen werden muss.