1. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben in ihren Anmeldungen zum 17. Bericht erklärt, dass sie den Gebührenzeitraum 2009-2012 ausgeglichen abschließen wollen.
Damit sollen die Zielvorgaben der Kommission erfüllt werden. Die KEF hat keine Anhaltspunkte dafür, dass dies nicht gelingen wird.
2. Die Rundfunkanstalten weisen allerdings auf eine Reihe von Risiken hin. Insbesondere erwarten sie aufgrund der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise deutliche Mindereinnahmen, vor allem bei den Gebührenerträgen, aber auch bei Werbung und Sponsoring.
Die Mindererträge bei den Gebühren werden wegen eines abnehmenden Teilnehmerbestands, steigender Gebührenbefreiungen und zunehmenden Forderungsausfallquoten erwartet. Ertragsausfälle werden auch im Vorfeld der Einführung eines neuen Gebührenmodells nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Aufwendungen werden durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bei den Altersversorgungs- und Beihilferückstellungen sowie durch die Durchführung der Drei-Stufen-Tests erwartet. Ein Risiko wird in der drohenden Umsatzsteuerpflicht für die Satellitenleistungen aus dem Ausland gesehen.
3. Aus Sicht der Kommission stehen den Risiken aber eine Reihe von Chancen gegenüber. Die KEF sieht Schätzreserven bei den Erträgen in einer Größenordnung von ca. 200 Mio. Euro.
Die Ertragsverbesserungen gegenüber den Prognosen der Anstalten können durch eine effizientere Hebung des Gebührenpotenzials, einen günstigeren Verlauf der Befreiungsquote und der Forderungsausfallquote und Ergebnisverbesserungen bei den nacherhobenen Gebühren erreicht werden (vgl. im Einzelnen Zusatzinformation). Im Jahr 2010 oder in den Folgejahren könnte es auch wieder zu einem Zinsanstieg und damit zu Mehrerträgen bei den Finanzanlagen kommen. Es wurden auch anrechenbare Eigenmittel bei den Anstalten von ca. 100 Mio. Euro festgestellt.
4. Das angestrebte ausgeglichene Ergebnis wollen die Rundfunkanstalten durch Aufwandskürzungen erreichen.
Die Kommission geht davon aus, dass die zusätzlichen Einsparungen in dem erforderlichen Umfang erwirtschaftet werden können. Sie weist darauf hin, dass Einsparungen umso stärker wirken, je früher sie vorgenommen werden.
5. Bei den Personalaufwendungen hat das ZDF den von der Kommission im 16. Bericht angesetzten pauschalen Wirtschaftlichkeitsabschlag von 18 Mio. Euro (entsprechend rd. 100 Stellen) berücksichtigt. Die ARD hat bisher nur das Ziel bestätigt, den Wirtschaftlichkeitsabschlag von 50 Mio. Euro (entsprechend rd. 300 Stellen) durch eine Reduzierung im "erweiterten Personalaufwand" sowie weitere Maßnahmen umzusetzen.
ZDF und ARD haben keine konkrete Darstellung der Einzelmaßnahmen vorgelegt. Den von der ARD erreichten Stand der Umsetzung des für die Jahre 2009-2012 vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsabschlags beim Personalaufwand bewertet die KEF als völlig unzureichend. Die Kommission erwartet, dass die ARD unverzüglich ernsthafte Anstrengungen zur Umsetzung der Wirtschaftlichkeitsauflagen unternimmt. Sie weist erneut darauf hin, dass die Einsparungen vorrangig bei den größeren Anstalten vorzunehmen sind. Vom ZDF erwartet die KEF, dass spätestens bis zum 18. Bericht der Nachweis erbracht wird, welche konkreten Stellen eingespart worden sind bzw. noch eingespart werden sollen, um die Reduzierung des Personalaufwands zu realisieren.
6. Die Kommission hält eine kurzfristige Änderung der Verteilung der zweckgebundenen Gebührenmittel zur Schließung der Deckungsstocklücke bei der Altersversorgung innerhalb der ARD für unverzichtbar.
Die ARD-Anstalten erhalten zweckgebundene Gebührenmittel in Höhe von 0,25 Euro zur Schließung ihrer Deckungsstocklücke bei der Altersversorgung. Um zu einer bedarfsgerechten Verteilung zu kommen, muss die Vereinbarung der ARD vom 25. Juni 1996, die Ausgleichszahlungen zwischen den Anstalten vorsieht, angepasst werden. Bei Weiterführung der bisherigen Praxis können der zweckgebundene Einsatz der Gebührenmittel und die Schließung der Deckungsstocklücke bis Ende 2016 bei allen Anstalten nicht gewährleistet werden.
7. Die Mittel für die Projektanträge der ARD und des Deutschlandradios zum Digitalen Hörfunk konnten von der Kommission nicht freigegeben werden. Das neue Programmprojekt DRadio Wissen wurde von der KEF anerkannt.
Die Mittel für die Projektanträge der ARD und des Deutschlandradios zum Digitalen Hörfunk konnten von der Kommission nicht freigegeben werden. Das neue Programmprojekt DRadio Wissen wurde von der KEF anerkannt.
8. Die von der KEF gemachten Vorschläge zum Finanzausgleich und Strukturausgleich wurden von der ARD umgesetzt.
Die ARD wurde von den Regierungschefs der Länder aufgefordert, die "Bonner Beschlüsse" so fortzuentwickeln, dass den Anforderungen an eine aufgabengerechte Finanzierung der kleinen Rundfunkanstalten Rechnung getragen wird. Am 14./15. September 2009 haben die Intendanten der Landesrundfunkanstalten eine Einigung erzielt, die eine ausreichende Finanzierung von Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk bis Ende 2012 sicherstellen soll. Die Vorschläge zum Strukturausgleich zugunsten des Rundfunks Berlin-Brandenburg wurden durch einen Vertrag der ARD-Anstalten über ein zinsloses Darlehen umgesetzt.
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