Die KEF empfiehlt dringend, die andere Hälfte der Mehreinnahmen wegen der Unsicherheit der Datenlage nicht in die Absenkung einzurechnen, sondern vorzuhalten. Sie hält dies auch aus strukturellen Gründen für notwendig, um einen möglichen Anstieg des Rundfunkbeitrags in der nächsten Periode ab 2017 zu glätten. Die von den Ländern vorgesehene Evaluation, die auf Daten bis Ende 2014 gestützt werden soll, könnte in der nächsten Beitragsperiode zu Veränderungen der Anknüpfungspunkte für die Beitragspflicht und damit zu Veränderungen des Beitragsaufkommens führen. Dies zu entscheiden, ist Sache der Länder. Die Anstalten dürfen die über den festgestellten Bedarf hinaus gehenden Mittel nicht verwenden. Sie sind einer Rücklage zuzuführen. Die KEF empfiehlt daher den Ländern, dies durch eine Selbstverpflichtung der Anstalten abzusichern. Der Anteil der Landesmedienanstalten beträgt 1,8989 % des Beitragsaufkommens. Sie profitieren deshalb von den prognostizierten Mehreinnahmen in Höhe von 21,8 Mio. €. Dies entspricht 1,3 Cent. Die Länder können die Mehreinnahmen durch Veränderung des Prozentsatzes der Landesmedienanstalten zusätzlich für eine Absenkung des Rundfunkbeitrags nutzen.
Zur Erläuterung:
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt im Auftrag der Länder den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE fest. Sie berichtet den Landesregierungen alle zwei Jahre über die Finanzlage der Rundfunkanstalten. Die KEF nimmt dabei zur Frage Stellung, ob und in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Anpassung des Rundfunkbeitrags notwendig ist. Die Empfehlung der KEF dazu ist Grundlage für die Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente. Die KEF hat am 18. Dezember 2013 den Rundfunkanstalten und der Rundfunkkommission der Länder den Entwurf des 19. Berichts vorgelegt. Vor einer abschließenden Meinungsbildung in der KEF muss dieser Entwurf mit den Rundfunkanstalten und der Rundfunkkommission der Länder erörtert werden. Der Entwurf ist vorläufig. Durch die Gespräche, die Mitte Januar 2014 stattfinden werden, können sich Veränderungen ergeben. Der Vorschlag, den Rundfunkbeitrag abzusenken, ist Ergebnis umfangreicher Ermittlungen und Prüfungen zum Finanzbedarf der Rundfunkanstalten. Ausgangspunkt war dabei die Anmeldung der Anstalten vom April 2013. Grundlage der Ermittlungen des voraussichtlichen Beitragsaufkommens sind die gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Im privaten Bereich stützt sich das Ergebnis auf die bis Ende 2013 vorhandenen Daten und insbesondere den erreichten Zuwachs an beitragspflichtigen Wohnungen. Eine weitere Steigerung an Wohnungen erwartet die KEF z. B. durch den einmaligen Abgleich der Daten mit denen der Meldebehörden. Dieser erfolgt in mehreren Tranchen. Nach der Auswertung der ersten Tranche ist ersichtlich, dass sich wesentlich mehr Teilnehmer angemeldet haben als zunächst erwartet. Die KEF geht daher für ihre Prognose der Beitragseinnahmen bis 2016 auch bei den noch ausstehenden Tranchen des Meldedatenabgleichs von höheren Einnahmen aus. Auch für den nicht-privaten Bereich rechnet die Kommission u. a. aufgrund einer höheren Zahl bei den Anmeldungen von Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen im Jahr 2013 mit höheren Einnahmen bis 2016. Die Mehreinnahmen von 1.145,9 Mio. € entsprechen ca. 3,7 % des Beitragsaufkommens. Bei den Einnahmen für 2013 handelt es sich um Ist-Zahlen. Die Zahlen für die gesamte Periode sind hingegen Prognosen. Diese beruhen auf vielfältigen Annahmen und sind mit Unsicherheiten behaftet. Insbesondere der Abgleich der Daten aus den Melderegistern wird vom Beitragsservice erst Ende 2014 vollständig umgesetzt sein. Die Anstalten müssen sowohl im privaten wie im nicht-privaten Bereich in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen unternehmen, damit diese Mittel tatsächlich in die Kassen fließen.
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