1. Ausgangslage: Empfehlung des 24. Berichts nicht umgesetzt
Mit dem 25. Bericht erscheint ein neuer KEF-Bericht, während die Beitragsempfehlung des vorherigen Berichts noch nicht umgesetzt ist. Die damit entstandene Unsicherheit der Finanzierung von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE beruht auf einem Verfahrensstillstand auf der dritten Stufe, auf der die Länder über den Beitragsvorschlag der KEF entscheiden.
Die erste Stufe „Anmeldung des Finanzbedarfs durch die Rundfunkanstalten“ und die zweite Stufe „Überprüfung des Finanzbedarfs nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch die KEF“ sind jeweils ordnungsgemäß abgeschlossen.
2. Keine nachprüfbaren Gründe für Abweichung von KEF-Empfehlungen
Wichtig zu betonen ist: Sowohl der 24. Bericht als auch der 25. Bericht sind das rechnerische Ergebnis der unabhängigen Prognosegrundlagen, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Berichtserstellung zur Verfügung standen. Sie entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sichern Transparenz sowie Vergleichbarkeit durch eine unveränderte Methodik.
Anderslautende presseöffentliche Kommentierungen sind nicht durch Fakten belegt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt jedoch in ständiger Rechtsprechung nachprüfbare Gründe für eine Abweichung von der KEF-Empfehlung. Das ist zentrale Voraussetzung, damit die Kommission, aber auch jeder Dritte, derartige Einwände prüfen kann.
3. KEF-Berechnungen sind fundiert und verlässlich
Sorgen um die Verlässlichkeit und die Qualität der rechnerischen Prognosen der KEF sind unbegründet. Zwischen dem 24. Bericht und dem 25. Bericht liegen sowohl die Abweichung des anerkannten Finanzbedarfs als auch die Abweichung der Höhe der prognostizierten Beitragserträge unter 1 %. Das unterschreitet die Prognoseunschärfe vergleichbarer Prognosen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute deutlich.
Dabei sind auch die außergewöhnlichen Rahmenbedingungen zu beachten: Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der russische Überfall auf die Ukraine, die Energiekrise, Höchststände bei der Inflation, das Sondervermögen der neuen Bundesregierung und nicht zuletzt die Migrationsbewegungen. Zur Einordnung: Bereits eine Veränderung der Anzahl beitragspflichtiger Wohnungen von 1 % zwischen zwei KEF-Berichten führt über die gesamte vierjährige Beitragsperiode zu einer rechnerischen Veränderung des Monatsbeitrags von ca. 20 Cent.
4. Gründe für den Anstieg der Erträge im 25. Bericht
Die Erträge, die zur Deckung des Finanzbedarfs zur Verfügung stehen, sind aus folgenden Gründen im 25. Bericht angestiegen: Vor allem die Entwicklung der Erträge aus Rundfunkbeiträgen hat sich durch eine wachsende Anzahl an Beitragszahlerinnen und -zahlern verbessert. Wenn sich die Anzahl der Beitragszahlerinnen und -zahler erhöht, muss jeder Einzelne einen geringeren Beitrag leisten. So ist die Wirkungskette, die auch bei einem Absinken der Beitragsempfehlung eine funktionsgerechte Finanzierung der Anstalten sicherstellt.
Daneben entwickelten sich die Kapitalmarktzinsen auf einem über dem Planwert liegenden Niveau und sorgen für höhere Finanzerträge. Weitere Ertragsarten und ein gebremstes Ausgabeverhalten der Anstalten, vor allem bei den Investitionen, verstärkten die positive Entwicklung.
Der erst am 1. Dezember 2025 in Kraft getretene Reformstaatsvertrag konnte hingegen noch keine nennenswerte Auswirkung auf das Ergebnis des 25. Berichts haben. Zum einen war für die im April 2025 eingegangenen Bedarfsanmeldungen und die anschließende Prüfung durch die KEF noch die seinerzeit geltende Rechtslage maßgeblich. Zum anderen wird der Reformstaatsvertrag wesentliche finanzbedarfsrelevante Wirkung erst in der kommenden Beitragsperiode ab 2029 entfalten können.
5. Neue Beitragsempfehlung im 25. Bericht war erforderlich
Die KEF hat die Empfehlung des 24. Berichts für 2025 bis 2028 (18,94 € ab 1. Januar 2025) im 25. Bericht in erster Linie aufgrund des Anstiegs der Erträge um 30 Cent reduziert (18,64 € ab 1. Januar 2027). Neben der Höhe hat die KEF auch zur Frage Stellung zu nehmen, zu welchem Zeitpunkt eine Beitragsänderung notwendig ist. Sie muss dabei die funktionsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten sowie die angemessene Belastung der Beitragszahlerinnen und -zahler gleichermaßen im Blick behalten.
Auch wenn sich die Abweichungen zwischen dem 24. Bericht und dem 25. Bericht von ihrer Größenordnung im üblichen Rahmen eines Beitrags- und eines Zwischenberichts bewegen, musste die Kommission dieses Mal die Empfehlung des 24. Berichts verändern. Ursächlich dafür ist, dass die Empfehlung aus dem 24. Bericht (Beitragsbericht) nicht umgesetzt wurde. So konnte die Kommission für die erzielten und prognostizierten Mehrerträge das Instrument der Sonderrücklage nicht nutzen. Damit wären die aufgrund der damals noch nicht vorhersehbaren Verbesserung der Ertragslage aktuell nicht benötigten Mittel einer Rücklage zugeführt worden, die mit dem Bedarf der Folgeperiode 2029 bis 2032 verrechnet worden wäre. Dies hätte für die Zukunft eine beitragsstabilisierende Wirkung zur Folge gehabt.
Wegen der fehlenden Umsetzung des 24. Berichts ist jedoch die Anpassung der Beitragsempfehlung im 25. Bericht geboten, um die Belastung der Beitragszahlerinnen und -zahler für die verbleibenden zwei Jahre 2027 und 2028 unmittelbar zu reduzieren und zugleich die bedarfsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten sicherzustellen.
6. 25. Bericht bietet Chance für eine stabile Rundfunkfinanzierung
Es überrascht, dass die Empfehlung des 25. Berichts, die dem politischen Ziel der „Beitragsstabilität“ entgegenkommt, von den Ländern nicht begrüßt, sondern als vertrauensschädigend kommentiert wurde.
Mit dieser Beitragsempfehlung setzt die Kommission abermals die dritte Stufe des Beitragsfestsetzungsverfahrens in Gang. Die Länder haben damit erneut die Chance, das Heft des Handelns in ihre Hände zu nehmen und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sicherzustellen.
Dies sollte im Sinne einer Äußerung aus dem Länderkreis vom Januar 2026 sein, wonach unabhängig vom Ausgang des Karlsruher Verfahrens jetzt der richtige Zeitpunkt sei, festgefahrene Positionen zu überprüfen und den Dialog auf Sachebene wiederaufzunehmen. Für eine stabile und demokratische Medienordnung müsse jede Möglichkeit genutzt werden, um wieder zu einer gemeinsamen Linie zu finden.
Die Kommission steht jederzeit für Gespräche und Lösungen auf der Grundlage von Daten und Fakten zur Verfügung. Der 25. Bericht bietet hierfür eine ausgezeichnete Basis.