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23. Bericht | Kapitel 5 1. Programmaufwand | Bestandsbedarf   Tz. 121 Tz. 122 Tz. 123 Tab. 21 Programmaufwand 2021 bis 2024 (in Mio. €) Anmeldungen der Anstalten und Feststellungen der Kommission1 ARD ZDF I. Vergleich der Anmeldungen zum 23. Bericht mit den Feststellungen des 22. Berichts DRadio 259,3 259,6 259,3     Feststellung 22. Bericht Anmeldung 23. Bericht II. Feststellungen der Kommission Feststellung 23. Bericht 10.835,6 11.048,7 10.835,6 5.558,9 5.798,3 5.558,9  Anstalten gesamt   16.653,9  17.106,6      Veränd. 213,1 239,4 0,3 452,7        16.653,9      Veränd. ggü. Anmeldung 23. Bericht -213,1 -239,4 -0,3 -452,7      Veränd. ggü. Feststellung 22. Bericht 0,0 0,0 0,0 0,0      ø 2021-2024 p.a. 2.708,9 1.389,7 64,8 4.163,5          1 Fortschreibungen anhand der aktuellen Steigerungsraten inkl. Umschichtungen, Corona-Auswirkungen etc., s. im Detail Tabellen 23 und 26. 1.1 ARD Die Kommission bleibt bei der Feststellung des 22. Berichts in Höhe von 10.835,6 Mio. €. Der durchschnittliche Jahresaufwand liegt bei 2.708,9 Mio. €. Für die Jahre 2017 bis 2020 hat die ARD den Programmaufwand gegenüber dem von der Kommission festgestellten Finanzrahmen deutlich reduziert (s. Tz. 38). Die ARD hat dabei für 2017 bis 2020 wiederholt Umschichtungen aus dem Programmaufwand in andere Auf- wandsarten vorgenommen. Für die Jahre 2021 bis 2024 wird zum 23. Bericht gegenüber den Feststellungen des 22. Berichts ein um 213,1 Mio. € erhöhter Programmaufwand angemeldet. Insbesondere für das zukünftige Basisjahr 2021 hat die ARD den Aufwand deutlich erhöht und zwar um 147,1 Mio. €. In der Anmeldung zum 23. Bericht hat die ARD Umschichtungen in andere Aufwandsarten ausgewiesen sowie aktualisierte Werte für bereits anerkannte Umschichtungen vorgelegt. Die Kommission berücksichtigt für ihre Berechnungen jedoch ausschließlich die anerkannten Berech- nungen zu den Umschichtungen aus dem 21. und dem 22. Bericht. Diese Umschichtungen sum- mieren sich auf 93,8 Mio. € (15,7 Mio. € aus der Umwandlung von Honoraren in Vergütungen für Festanstellungen und 78,0 Mio. € für Verbreitungskosten von GSEA, s. 22. Bericht, Tz. 79). Auf der Grundlage der im 22. Bericht festgelegten Basis (vgl. 22. Bericht, Tz. 80 und Tab. 20) und unter Anwendung der Fortschreibungsraten aus Textziffer 115 und der Effekte durch die Umschichtungen ergibt sich rechnerisch für 2021 bis 2024 ein Programmaufwand von 10.640,4 Mio. €. Die Fortschreibung mit der Teuerungsrate aus dem 22. Bericht ergibt einen Programmaufwand von 10.922,2 Mio. €. Die Feststellung der Kommission in Höhe von 10.835,6 Mio. € liegt zwischen diesen rechnerischen Werten. Tz. 121 Tz. 122 Tz. 123    95 


































































































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