Page 94 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 94

Bestandsbedarf | 1. Programmaufwand Kapitel 5 | 23. Bericht     92 Tz. 114 Tz. 115 Bestandsbedarf 1. Programmaufwand Die Kommission bestätigt die Feststellungen des 22. Berichts und stellt insgesamt auch für den 23. Bericht einen Programmaufwand in Höhe von 16.653,9 Mio. € fest (ARD 10.835,6 Mio. €, ZDF 5.558,9 Mio. €, Deutschlandradio 259,3 Mio. €). Die Kommission trägt dabei den Unsicher- heiten über die aktuellen und zukünftigen Preissteigerungen Rechnung. Eine endgültige Bewertung der Preis- und Kostenentwicklung wird erst im 24. Bericht möglich sein. Die Kommission erfasst als Programmaufwand insbesondere Kosten für Produktionen, die außerhalb der Anstalten entstehen. Die Erläuterungen dazu sowie das methodische Vorgehen der Kommission sind im 22. Bericht ausführlich beschrieben (vgl. dort Tzn. 72 f.). Die tatsächlichen jährlichen Steigerungsraten im Programmbereich für 2017 bis 2020 sind im Vergleich zu den prognostizierten Raten aus dem 22. Bericht deutlich gesunken. Auch für 2021 bis 2024 ergeben sich mit den im IIVF festgelegten Berechnungen reduzierte Fort- schreibungsraten. Die entsprechend aktualisierten Raten betragen für ARD und ZDF 1,42 %, für Deutschlandradio 1,70 % und für ARTE 1,16 % (vgl. Tab. 19). Die Anstalten haben zum 23. Bericht mit den Raten des 22. Berichts angemeldet (ARD, ZDF, Deutschlandradio mit 2,49 % und ARTE mit 2,19 %). Die erheblichen Differenzen zwischen den Anmeldungen und der aktuellen Fortschreibung durch die Kommission beruhen zu einem großen Teil auf diesen unterschiedlichen Steigerungsraten. Ein wichtiger Anteil der rundfunkspezifischen Teuerungsrate ist der von der Bundesregierung prognostizierte BIP-Deflator, d.h. die Annahme über die zukünftige Höhe der Inflationsrate. Er wurde 2020 von der Bundesregierung auf 1,5 % abgesenkt und liegt damit um einen halben Prozentpunkt unter den Annahmen des 22. Berichts. Zusätzlich liegt auch der rundfunkspezifi- sche Teuerungsanteil auf sehr niedrigem Niveau. Teilweise war der Teuerungsanteil sogar ne- gativ. Demgegenüber sind die aktuellen Diskussionen über die gesamtwirtschaftliche Entwick- lung allerdings von großer Unsicherheit und der Erwartung eher höherer Preissteigerungen geprägt. Ein Anstieg der Inflation und damit des BIP-Deflators sowie der rundfunkspezifischen Teuerungsraten ist danach nicht auszuschließen. Eine Steigerung der rundfunkspezifischen Teuerungsrate um 0,1 % entspräche unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen einer Bedarfssteigerung aller Anstalten von insgesamt 41,6 Mio. €. Eine Erhöhung des BIP-Deflators um 0,5 % würde zu einer Erhöhung von 208,0 Mio. € führen. Eine endgültige Bewertung dieser Entwicklung wird erst im 24. Bericht möglich sein. Vor diesem Hintergrund untersucht die Kommission in diesem Abschnitt die Schwankungs- breite möglicher Entwicklungen (vgl. Tz. 120). 


































































































   92   93   94   95   96