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23. Bericht | Kapitel 4 Leistungsbericht   Tz. 85 Tz. 86 Tz. 87 Tz. 88 Die folgende Grafik verdeutlicht die langfristige Entwicklung der Telemedienkosten der ein- zelnen ARD-Anstalten seit 2013 (ohne Kosten für gemeinschaftliche Angebote, Videotext und Barrierefreiheit). Aufgrund der Beratungen zum Telemedienänderungskonzept der ARD ab 2022 erfolgt an dieser Stelle die Darstellung nur bis zum Jahr 2021. Tz. 85 Abb. 20 Telemedienkosten der Landesrundfunkanstalten 2013 bis 2021 ohne Videotext und Barrierefreiheit (in Mio. €)  70 60 50 40 30 20 10 0                        2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 BR HR MDR NDR RBB RB SR SWR WDR Die größten Kosten fallen 2021 bis 2024 nach derzeitiger Planung mit 185,1 Mio. € beim WDR und mit 163,4 Mio. € beim SWR an, die geringsten Kosten mit 12,3 Mio. € bei RB und 16,1 Mio. € beim SR an. Den prozentual stärksten Anstieg für die Jahre 2021 bis 2024 im Vergleich zu 2017 bis 2020 verzeichnen auf Basis der Anmeldung zum 22. Bericht der MDR mit +29 % sowie RBB und SWR mit je +23 %. Die niedrigsten Steigerungen finden sich mit +5 % beim HR und +10 % beim BR. Alle Anstalten bauen ihre Angebote im Bereich der Barrierefreiheit kontinuierlich weiter aus. Dazu gehören die Untertitelung von Fernsehsendungen, Audiodeskription (Hörfassungen von Fernsehsendungen mit gesprochenen Bildbeschreibungen, die Menschen mit Sehbehinderung die Teilhabe am Fernsehprogramm ermöglichen) sowie Angebote mit Gebärdensprache (vor allem in den Mediatheken). Die ARD weist für die Barrierefreiheit 2021 bis 2024 geplante Kosten in Höhe von 58,5 Mio. € aus, gegenüber 53,9 Mio. € 2017 bis 2020 (+8,5 %). Tz. 86 Tz. 87 Tz. 88 77 


































































































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