Page 457 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 457

 23. Bericht Glossar  Telemedien: Alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommuni- kationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Über- tragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, oder telekommunikations- gestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 MStV sind (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 MStV). Im vorliegenden Bericht sind dies vor allem die Abrufangebote in Audio- und Mediatheken, programmbegleitende Informatio- nen auf Webseiten, Informationsangebote und Angebote auf Drittplattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok. Livestreams gehören – obwohl ebenfalls online verbreitet – definitorisch nicht zu den Telemedien, sondern gelten als Rundfunk. Zu dem Bereich der Telemedien zählen im vorliegenden Bericht auch der Videotext sowie Angebote der Barrierefreiheit. Terrestrische Programmverteilung: Ausstrahlung über Sendeanlagen, die auf Türmen oder Bergen stehen. TVA/VO: s. Versorgungstarifvertrag alt. TVG: s. Tarifvertragsgesetz (TVG). Übergangsbeitrag: Für nicht private Rundfunkteilnehmer, die auf Verlangen bis zum 31. Dezember 2012 keine beitragsrelevanten Tatsachen gemeldet haben, haben die Anstalten einen Übergangsbeitrag festgelegt. Er basiert auf der zuletzt bezahlten Rundfunkgebühr (§ 14 Abs. 4 RBStV). Übrige sonstige Betriebserträge: Unterposition der Sonstigen betrieblichen Erträge, enthält z.B. Erträge in Zusammenhang mit dem Einzug des Rundfunkbeitrags (Mahngebühren), Erträge aus beschäftigungspolitischen Maßnahmen (Zuschüsse Kranken- oder Rentenversicherungen), Erstattungen der Versicherun- gen bei Schadensfällen, Erträge aus anderen Perioden. UHD: Ultra HD, ein digitales High-Definition-Video-Format, das der vierfachen HDTV-Auflösung entspricht. Im Handel wird auch der Begriff „4K“ verwendet. „8K“ beschreibt die achtfache HDTV-Auflösung. Umgliederung: Änderung der Zuordnung von Bilanzpositionen und/oder Positionen der Gewinn- und Verlust- rechnung, z.B. aufgrund gesetzlicher Neuregelungen (u.a. BilRUG). 455 


































































































   455   456   457   458   459