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 Glossar 23. Bericht  452 Rücklagen nach § 1 Abs. 4 RFinStV: § 1 Abs. 4 RFinStV fordert die Bildung einer Rücklage, wenn die Gesamterträge den Gesamtaufwand um mehr als 10 % der jährlichen Beitragseinnahmen übersteigen. In Rücklagen eingestellte Überschüsse werden bei der Bedarfsermittlung mit einbezogen, vgl. § 3 Abs. 2 Satz 3 RFinStV. Rückstellungen: Sind nach Handelsrecht Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Durch ihre Bildung sollen später zu leistende Ausgaben den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV): Änderungsstaatsverträge sind eigenständige gesetzliche Regelungen, mit denen die Länder den jeweils geltenden (Rundfunk-)Staatsvertrag fortgeschrieben haben. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV): Rechtliche Grundlage für den Rundfunkbeitrag; regelt, wer den Rundfunkbeitrag zu zahlen hat, sowie Ermäßigungen, Befreiungen und die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV): Regelt Aufgabe, Organisation und Verfahren der Kommission, die Höhe des Rundfunkbei- trags, die Verteilung des Beitragsaufkommens auf ARD, ZDF, Deutschlandradio und Landes- medienanstalten sowie den Finanzausgleich der ARD-Landesrundfunkanstalten. Rundfunkspezifische Teuerungsrate: Wird auf der Grundlage eines rundfunkspezifischen Warenkorbs von den Rundfunkanstalten in Abstimmung mit der Kommission ermittelt. Sie berücksichtigt rundfunkspezifische Sachver- halte, die eine Abweichung von der allgemeinen Preissteigerungsrate erwarten lassen. Rundfunkstaatsvertrag (RStV): Der „Staatsvertrag aller Bundesländer über den Rundfunk im vereinten Deutschland“ vom 31. August 1991, geändert bzw. aktualisiert durch die nachfolgenden Rundfunkänderungs- staatsverträge (RÄStV), zuletzt den 23. RÄStV. Er wurde am 7. November 2020 durch den „Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“ (Medienstaats- vertrag, MStV) abgelöst. SDTV: Standard Definition TeleVision, nach herkömmlichen Verfahren übertragene Fernsehbilder. Sehvolumen: Die gesamte Dauer der Nutzung von audiovisuellen Telemedienangeboten über einen be- stimmten Zeitraum. 


































































































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