Page 431 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht Anhang  1.2 ZDF Auch beim ZDF waren Veränderungen der Forderungen an die Rückdeckungspensionskasse (insbesondere die ZDF-Pensionskasse) entsprechend der handelsrechtlichen Abgrenzung Teil der Sonstigen betrieblichen Erträge. Sie sind aber wie bei der ARD nicht liquiditätswirksam und haben insofern keine Auswirkungen auf den Finanzbedarf. Dementsprechend werden sie nicht mehr als Teil der Sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen. Eine Besonderheit ergibt sich beim ZDF daraus, dass die Forderungen an die Rückdeckungs- pensionskasse mit den Prämienzahlungen an die Kasse1 verrechnet wurden. Bei den Sonstigen betrieblichen Erträgen wurde daher nur der Saldo ausgewiesen. Ab dem 23. Bericht werden die Prämienzahlungen nunmehr brutto im Aufwand ausgewiesen. Die Überleitung der Feststellung des 22. Berichts in der alten Abgrenzung zur neuen Abgren- zung erfolgt in der nachstehenden Tabelle: Tab. A4 Jahr Überleitungsrechnung Sonstige betriebliche Erträge ZDF (in Mio. €)      2017 126,4 0,8 2018 126,6 3,6 2019 131,1 3,7 2020 133,4 2,6 2021 134,2 2,6 2022 136,2 2,5 2023 135,2 2,3 2024 137,9 1,8       Feststellung KEF 22. Bericht, Tab. 171 bisherige Abgrenzung abzüglich Saldo Forderungen/Prämien Rückdeckungskasse Vergleichszahl zu 22. Bericht neue Abgrenzung     125,7  123,0  127,3  130,8     2017-2020 517,5 10,7 506,8     131,6  133,7  133,0  136,1     2021-2024 543,5 9,2 534,3              1 Ohne die Prämien für den neuen Beitragstarifvertrag (VTV2015). 429 


































































































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