Page 430 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Anhang 23. Bericht  Um die Vergleichbarkeit mit den Angaben des 22. Berichts zu gewährleisten, werden im fünf- ten und siebten Kapitel dieses Berichts die Feststellungen der Kommission aus dem 22. Bericht ebenfalls in den neuen Abgrenzungen dargestellt. Die folgende Darstellung erläutert den sachlichen Hintergrund der Veränderungen und stellt jeweils in einer Überleitungsrechnung die Feststellungen des 22. Berichts in den Abgrenzun- gen des 23. Berichts dar. 1. Sonstige betriebliche Erträge 1.1 ARD Bei den Sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgen zwei Veränderungen: ƒ Bisher sind Veränderungen der Forderungen an die Rückdeckungspensionskasse (bbp) entsprechend der handelsrechtlichen Abgrenzung Teil der Sonstigen betrieblichen Erträge. Sie sind aber nicht liquiditätswirksam und haben insofern keine Auswirkungen auf den Finanzbedarf. Dementsprechend werden sie nicht mehr als Teil der Erträge ausgewiesen. ƒ Interne Ausgleichszahlungen zwischen den Landesrundfunkanstalten für die Deckungs- stöcke Altersversorgung und den MDR werden in Anpassung an die Vorgehensweise bei ähnlichen Sachverhalten nicht als Erträge ausgewiesen, weil sie für die ARD insgesamt neutral sind. Die Überleitung der Feststellung des 22. Berichts in der alten Abgrenzung zur neuen Abgren- zung erfolgt in der nachstehenden Tabelle: Tab. A3 Jahr 2017 507,7 -121,3 2018 616,0 -148,0 2019 561,3 -132,3 2020 618,4 -217,9 2021 571,0 -191,8 2022 592,4 -200,1 2023 655,6 -266,1 2024 626,0 -243,1 Überleitungsrechnung Sonstige betriebliche Erträge ARD (in Mio. €)     -18,9 -18,0 -18,6 -18,6 -18,6 -18,5 -18,5 -18,5       Feststellung KEF 22. Bericht, Tab. 168 bisherige Abgrenzung abzüglich Feststellung KEF 22. Bericht neue Abgrenzung   Forderungen an bbp Interne Ausgleichs- zahlungen      367,5  450,0  410,4  381,9      2017-2020 2.303,4 -619,5 -74,1 1.609,8      360,6  373,7  370,9  364,4      2021-2024 2.445,0 -901,1 -74,2 1.469,7            428 


































































































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