Page 31 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 1 Zur Arbeit der Kommission   Tz. 6 Tz. 7 Tz. 8 Tz. 9 Tz. 10 Das hiernach ermittelte Zwischenergebnis führt zur Feststellung des aus Beiträgen zu decken- den Finanzbedarfs. Der Abgleich mit den voraussichtlichen Erträgen aus dem Rundfunkbeitrag ergibt den von der Kommission festzustellenden Fehlbetrag bzw. Überschuss. Auf dieser Basis empfiehlt die Kommission den Ländern gegebenenfalls eine Änderung des Rundfunkbeitrags, und zwar in Bezug auf die Höhe und den Anpassungstermin. Der Beitragsvorschlag der Kommission ist Grundlage für die Entscheidung der Landesregierun- gen und Landesparlamente. Eine Abweichung von dem Vorschlag ist nur in engen Grenzen und nur einvernehmlich durch alle Länder möglich, beispielsweise wenn die Belastung der Beitragszahler nicht mehr angemessen erscheint. Hierfür müssen nachprüfbare Gründe ange- geben werden. Zu den Beratungen der Kommission werden nach Bedarf Vertreter der Rundfunkanstalten hinzugezogen. Vor der abschließenden Meinungsbildung und Berichterstattung nehmen die Rundfunkkommission der Länder und die Rundfunkanstalten zum Berichtsentwurf der Kom- mission Stellung. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen; jedes Land benennt ein Mitglied. Die Mitglieder sollen über verschiedene fachliche Qualifikationen verfügen (vgl. § 4 Abs. 4 RFinStV). Sie werden von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder jeweils für fünf Jahre berufen; Wiederberufung ist zulässig. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter. Die Kommission trifft ihre Entscheidungen in Plenarsitzungen und hat fünf Arbeitsgruppen eingerichtet. Diese befassen sich vertieft mit den einzelnen Aufwands- und Ertragsblöcken und bereiten die Entscheidungen des Plenums vor: ƒ Arbeitsgruppe 1 für die Erträge, anrechenbare Eigenmittel und den Finanzausgleich zwischen den ARD-Anstalten; ƒ Arbeitsgruppe 2 für den Personalaufwand einschließlich der betrieblichen Altersversorgung; ƒ Arbeitsgruppe 3 für den Programmaufwand; ƒ Arbeitsgruppe 4 für den Sachaufwand, Investitionen, Kredite, Aufwand für die Programmverbreitung, technische Entwicklungsprojekte sowie Beteiligungen; ƒ Arbeitsgruppe 5 für die Entwicklung der KEF-Methoden und den Bericht zur Wirtschaftlichkeit der Rundfunkanstalten. Mitglieder der Kommission waren zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den 23. Bericht am 15. Dezember 2021: Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzender der Kommission, benannt durch Bayern für den Bereich Rechnungshöfe, Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs a.D., Mitglied der Arbeitsgruppe 3; Tz. 6 Tz. 7 Tz. 8 Tz. 9 Tz. 10  29 


































































































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