Page 304 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 304

Wirtschaftlichkeitsbericht Kapitel 9 | 23. Bericht     302 Tz. 582 Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Zur Analyse der Wirtschaftlichkeit vergleicht die Kommission die Anmeldungen der Anstal- ten mit einer indexgestützten Fortschreibung. Danach liegen die Anmeldungen von ARD und ZDF jeweils über und die Anmeldung von Deutschlandradio unter den fortgeschriebe- nen Werten. Die Kommission nimmt im 23. Bericht keine zusätzlichen Wirtschaftlichkeitsabschläge vor. Allerdings verhängt sie eine Sperre in Höhe von 45,9 Mio. € bei der Altersvorsorge für ARD und ZDF. Die Anstalten haben mit der Anmeldung zum 23. Bericht zum Stand der Entwicklung von Projekten zur Strukturoptimierung berichtet. Für die Periode 2021 bis 2024 werden Einspa- rungen von 343,4 Mio. € geplant, die bei der Anmeldung der Aufwendungen bereits berück- sichtigt wurden. Das entspricht ca. 0,9 % bezogen auf den angemeldeten Gesamtbetrag der Anstalten für Aufwendungen und Investitionen. Dieser Betrag liegt im Rahmen der jährlich zu erzielenden Effizienzrendite. Aus der Evaluierung der angemeldeten Strukturprojekte durch die Kommission sind weitere Wirtschaftlichkeitspotenziale in nennenswertem Umfang deutlich geworden. Die Kommission erwartet, dass die Anstalten ihre Anstrengungen verstärken, ihre Leistungs- erstellung wirtschaftlich und sparsam zu führen. Das gilt insbesondere für die Ausschöpfung der Wirtschaftlichkeitspotenziale in Zusammenhang mit der Digitalisierung von Prozessen und Produkten der Anstalten. Nach den Erwartungen der Kommission sind die Beschaffungsordnungen der Anstalten zu harmonisieren sowie ferner die Regelwerke zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsunter- suchungen der Rundfunkanstalten bei finanzwirksamen Maßnahmen zu überarbeiten. 1. Ermittlung des Potenzials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Zum quantitativen Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (QNWS) der Rundfunkan- stalten werden die Anmeldungen (zum 23. Bericht) der Rundfunkanstalten für die Beitragspe- riode 2021 bis 2024 den durch Fortschreibung ermittelten Aufwendungen gegenübergestellt. Grundlage der Fortschreibung nach dem IIVF sind die angemeldeten Aufwendungen 2017 zum 22. Bericht. Die Kommission geht davon aus, dass die Finanzplanungen der Rundfunkan- stalten nur dann wirtschaftlich und sparsam sind, wenn sie unter den entsprechenden fortge- schriebenen Werten liegen. Die Anmeldungen des Basisjahrs 2017 (22. Bericht) werden in den Jahren 2018 bis 2024 wie folgt fortgeschrieben: 


































































































   302   303   304   305   306