Page 232 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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230 Tz. 413 Tz. 414 des 23. Berichts ihre im 22. Bericht bei der Ermittlung der Erträge aus Rundfunkbeiträgen zugrunde gelegten Annahmen. Nachfolgend werden die Erträge aus dem privaten Bereich abzüglich der Befreiungen und die Erträge aus dem nicht privaten Bereich dargestellt. Zu berücksichtigen sind Forderungsaus- fälle, Erträge aus der Wiedereinbuchung von Forderungen und Sonstige Beitragserträge. Das so ermittelte Beitragsaufkommen verteilt sich auf die ARD-Anstalten, das ZDF, das Deutsch- landradio und die Landesmedienanstalten. Die Annahmen zu den Auswirkungen durch Corona auf die Erträge aus Rundfunkbeiträgen werden im Folgenden jeweils gesondert für den privaten und nicht privaten Bereich darge- stellt. Sie beruhen auf Einschätzungen der Anstalten und wurden während des zweiten Lock- downs im Februar 2021 erarbeitet, wobei kein möglicher weiterer Lockdown berücksichtigt wurde. Der durch diese Annahmen ermittelte maximale negative Effekt (Mindererträge) beträgt nach Einschätzung der Anstalten für 2021 bis 2024 rund 473 Mio. €. Hiervon erwarten die Anstalten mit der Anmeldung letztlich Corona-Effekte für 2021 bis 2024 von etwa zwei Dritteln. Dementsprechend wird mit einer Größenordnung von rund 312 Mio. € den bezüglich der Corona-Auswirkungen bestehenden Unsicherheiten stärker Rechnung getragen als bei der ansonsten üblichen hälftigen Berücksichtigung des Risikos, bei der Chancen und Risiken etwa gleich gewichtet sind. Insgesamt schließt sich die Kommission den Einschätzungen der Anstalten zu den Corona-Auswirkungen an. Bei der Beurteilung der Anmeldung der Anstalten unterstellt die Kommission auch für 2021 – entgegen der tatsächlichen Anmeldung der Anstalten – einen Rundfunkbeitrag von 18,36 €, so wie dies auch den Anmeldeunterlagen des zentralen Beitragsservice zugrunde liegt (vgl. Tz. 411). Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird das Beitragsmehraufkommen, das sich aus der Differenz von 18,36 € und 17,50 € für 2021 ergeben hätte, und damit die Zuschätzung der Kommission nicht auf die einzelnen nachfolgend besprochenen Einflussgrößen aufgeteilt. 1.2.2.1 Entwicklung der Anzahl angemeldeter Wohnungen Die Anstalten haben die Entwicklung der Zahl angemeldeter Wohnungen aus Statistiken und aus dem Bestand der Wohnungen in den Beitragskonten des Beitragsservice zum 31. Dezember 2020 abgeleitet. Es ergab sich eine Differenz zwischen der aus Statistiken und dem Bestand der Beitrags- konten abgeleiteten Anzahl angemeldeter Wohnungen. Diese Differenz stellt ein mit Risiken behaftetes Ertragspotenzial dar. Die Anstalten planen mit einer teilweisen Hebung dieses Ertragspotenzials und erwarten für 2021 39,5 Mio., 2022 39,4 Mio., 2023 39,9 Mio. und 2024 39,7 Mio. angemeldete Wohnungen. Die Kommission bestätigt die Prognose der Anstalten. Tz. 415 Tz. 416 Erträge Kapitel 7 | 23. Bericht   


































































































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