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23. Bericht | Kapitel 7 Erträge   Tz. 410 Tz. 411 Tz. 412 Tab. 127 Verteilung der Mehrerträge auf die Anstalten (in Mio. €) 2019 ARD ZDF Festgestellter Ertrag 22. Bericht 5.546,5 1.962,7 Ist-Ertrag 5.599,2 1.981,1 Mehrerträge 52,7 18,4 2020 ARD ZDF Festgestellter Ertrag 22. Bericht 5.539,6 1.960,3 Ist-Ertrag 5.626,6 1.991,3 Mehrerträge 87,0 31,0 1.2.2 Erträge aus Rundfunkbeiträgen bis 2024 DRadio 225,1 227,3 2,2 DRadio 224,9 228,6 3,7   Gesamt  7.734,3  7.807,6  73,3  Gesamt  7.724,8  7.846,5  121,7          Die Anmeldungen der Anstalten von 32.247,3 Mio. € liegen um 377,6 Mio. € unter den Ergeb- nissen des 22. Berichts. Die Kommission stellt nunmehr im 23. Bericht Erträge aus Rundfunk- beiträgen von 32.616,2 Mio. € fest. Gegenüber den Anmeldungen der Anstalten ist das eine Erhöhung von 368,9 Mio. €. Die Differenz von 368,9 Mio. € beruht im Wesentlichen darauf, dass die Kommission im 22. Bericht eine monatliche Rundfunkbeitragshöhe von 18,36 € empfohlen hat. Demgegen- über legen die Anstalten ihrer Anmeldung für 2021 einen Rundfunkbeitrag von 17,50 € zugrunde (vgl. Tz. 404). Tz. 410 Tz. 411 Tab. 128 Erträge aus Rundfunkbeiträgen 2021 bis 2024 (in Mio. €) Anmeldungen der Anstalten und Feststellungen der Kommission ARD ZDF I. Vergleich der Anmeldungen zum 23. Bericht mit den Ergebnissen des 22. Berichts DRadio      Ergebnis1 22. Bericht Anmeldung 23. Bericht II. Feststellungen der Kommission Feststellung 23. Bericht 23.160,3 22.937,1 23.154,9 8.492,7 971,8 8.338,3 971,9 8.489,4 971,9 Anstalten gesamt   32.624,9  32.247,3      Veränd. -223,2 -154,4 0,1 -377,6        32.616,2      Veränd. ggü. Anmeldung 23. Bericht 217,8 151,1 0,0 368,9      Veränd. ggü. Ergebnis 22. Bericht -5,4 -3,3 0,1 -8,7      ø 2021-2024 p.a. 5.788,7 2.122,4 243,0 8.154,1        1 Ergebnis des 22. Berichts sind hier die festgestellten Erträge aus Rundfunkbeiträgen einschließlich der empfohlenen Beitragserhöhung. Die festgestellten Erträge aus Rundfunkbeiträgen liegen mit 8,7 Mio. € nur unwesentlich unter den Ergebnissen des 22. Berichts. Dies liegt im Wesentlichen an geringeren Erträgen im nicht privaten Bereich. Insgesamt bestätigt die Kommission mit den Feststellungen Tz. 412 229 


































































































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